Annahmeverweigerung Zustellung ZVG

  • Hallo,

    gem. § 41 Abs. 1 ZVG ist die Terminsbestimmung ja zuzustellen. Dies wurde veranlasst. Die Schuldnerin wohnt im Heim. Briefkasten zwecks Ersatzzustellung ist nicht vorhanden. Nun kam die gelbe Zustellungsurkunde zurück mit dem Vermerk, dass die Schuldnerin die Annahme des Schriftstücks verweigert.
    Kann sie das? Wie kann die Zustellung in so einem Fall wirksam erfolgen?

  • Es gibt noch eine Möglichkeit, die sich nicht aus dem Gesetz ergibt: Zustellen per EB.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das setzt aber eine ordentliche Angabe des Empfängers voraus. Bei Post ins Heim kann die schon fehlerhaft sein und dann greift der Rest uU nicht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wobei bei einer Zustellung in einem Heim die Ersatzzustellung an den Heimleiter/Geschäftsführer durchaus zulässig ist.
    Aber AKoehler hat Recht. 179 S.3 ZPO ist alles was man in diesem Fall braucht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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