priv. Rentenversicherung: Rückkaufswert

  • Schuldner S (eröffnetes IN-Verfahren nat. Person) ist 63 1/2 Jahre alt und Vertragspartner einer privaten Rentenversicherung. Mit 65 wird er Anspruch haben auf monatliche Rentenzahlungen aus dieser Versicherung in Höhe von 920,- €.

    Es handelt sich nicht um einen vor der Verwertung geschützten Vertrag (Riester oä).Der IV könnte ihn also kündigen und den Rückkaufswert einkassieren. Sobald das 65. Lebensjahr vollendet ist und die Rentenzahlungen beginnen, wären die mon. Rentenzahlungen aber doch geschützt, da unterhalb der Pfändungsgrenze. Kann der IV trotzdem jetzt den Vertrag kündigen, obwohl dann ganz klar absehbar ist, dass der S in 1 1/2 Jahren keine Rente mehr aus dem Vertrag beziehen wird?

  • der IV wird sogar kündigen müssen, da er es ansonsten unterlässt seiner Pflicht nachzukommen die Masse zu verwerten
    Es kann doch keinen Unterschied für die Pfändbarkeit machen ob der Renteneintritt in 18 Monaten oder in 18 Jahren ist

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