Einstellungstest und abgebrochenes Jurastudium

  • Ich habe etwas länger Jura studiert. Auf mein Konto geht die erfolgreich angelegte Zwischenprüfung, das erfolgreich absolvierte Schwerpunktstudium und bereits der große Schein im Strafrecht. Bei mir hat der Studiumsabbruch hauptsächlich private und persönliche Gründe, über die ich auch nicht bereit war mich der Kommission zu öffnen. Ich habe daher - was definitiv mit eins der Kriterien war - mit dem Mangel an Praxisbezug und der Problematik, dass ich mich als Mensch schwer mit den „Volljuristen“ identifizieren konnte weil ich aufgrund gemachter Erfahrungen in meinem bisherigen Leben zu „bodenständig“ und realitätsnah dafür bin, argumentiert. Ob das jetzt das entscheidende Kriterium war oder mein Ergebnis im Einstellungstest oder mein souveränes Auftreten und meine Eloquenz im Interview kann ich nicht sagen. Fakt ist, ich wurde überall sofort genommen. (Bayern&Hessen Rpflg, Bayern Justizfachwirt). Ich vermute, dass es mein Auftreten war, dass sie überzeugt hat.

    Ich "suche" nach Antworten die einen "Abbruch" nach noch weiter fortgeschrittenem Studium begründen würden... Oder eigentlich keinen Abbruch. Denn ich habe nicht abgebrochen, sondern alles fertig gemacht, aber es ist nicht das was ich unbedingt machen will in dem Bereich. Schwer zu formulieren

    Hast du bis zum 2. Staatsexamen Jura studiert oder etwas anderes?

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Ich stehe jetzt grade vor meiner mündlichen Prüfung vom zweiten Examen Jura. Und das werde ich auch abschließen!.

    Erst einmal herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg in der mündlichen Prüfung.

    Verzeih, wenn ich ganz direkt frage. Ich gehe davon aus, dass es mit den "Staatsnote(n)" nicht geklappt hat?

    [Lt. 2 Abs. 3 Rechtspflegergesetz befähigt die zweite juristische Staatsprüfung zur Tätigkeit als Rechtspfleger. In manchen Bundesländern ist eine erneute Ausbildung deshalb gar nicht nötig.]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es hat bei mir einige Gründe. Aber ja, auch dass es mit der Staatsnote nicht geklappt hat, aber nicht nur den als einzigen Grund.
    Ich weiß auch, dass ich die Möglichkeit hätte durch das zweite Examen, aber ich möchte richtig ausgebildet sein. Und es ist eben so, dass Rechtspfleger das lernen, was wir im Jurastudium eben nicht oder wirklich nur ganz wenig lernen. Das ist andersrum ja genauso. Also möchte ich es gerne richtig lernen und dafür qualifiziert sein

  • Wenn Du ein OLG findest, das nach § 2 Abs. 3 RPflG einstellt - und nicht nur im befristeten Angestelltenverhältnis, sondern mit dem Ziel der Begründung eines dauerhaften Beamtenverhältnisses - ist doch alles gut. Die Einstellung von Assessoren über den Quereinsteiger-Paragraph ist neben Rückkehrern aus der freien Wirtschaft die einzige Möglichkeit, Personalengpässe durch Einstellungen außerhalb fertiger Anwärterjahrgänge auszugleichen. Daher bestehen diesbezüglich vielleicht auch kurzfristig günstige Bewerbungsaussichten.

    Bei einer erfolgreichen Bewerbung als Anwärterin für den Einstellungstermin in 2020 bist Du 2023 mit der Ausbildung fertig, so dass noch vier weitere Jahre vergehen würden.

    Ich wurde 2010 nach § 2 Abs. 3 RPflG eingestellt.

    Für den Umgang mit neuer Materie habe ich es als hilfreich empfunden, dass die universitäre Ausbildung und das Referendariat auch den Anspruch vermitteln, sich in fremde Rechtsgebiete einzufinden. Die einzige Ausnahme war für mich Nachlass, das musste ich nach einer "Schonzeit" zu einem gewissen Anteil bearbeiten und war inhaltlich nicht mein Ding.

    Nach dem ersten Einsatz für ca. 1 3/4 Jahr habe ich ca. 6 1/2 Jahre ausschließlich Inso gemacht. Ich habe hier und da gezielt angemerkt, dass ich Volljurist bin, was die Gesprächsebene stets sehr erleichert hat.

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