Hallo zusammen, ich stehe etwas auf dem Schlauch und bin vielleicht auch ein bisschen abgeschreckt durch das bisherige Verfahren. Ich fasse erstmal kurz zusammen:
Opa will sein Grundstück (vermietet und belastet) an die beiden Enkel verschenken, er behält sich einen Nießbrauch, der etwas undurchsichtig geregelt ist. Als Ergänzungspfleger schlägt der Notar die Nachbarin der Familie vor.
Mein Kollege hat damals die Nachbarin ohne groß zu fragen zur EP bestellt. Diese hat sodann die in ihrem Namen – schon damals als EP bezeichnet - in der Urkunde gemachten Äußerungen genehmigt. Der Notar hat das Ganze zur familiengerichtlichen Genehmigung eingereicht.
Ich habe also in meiner Genehmigungsakte die EP angefragt, welche Erwägungen sie vorgenommen hat, dass sie dazu kam der Übertragung zuzustimmen. Im Verlauf (mehrere Telefonate und wochenlanges hin- und herschreiben) hat sich herausgestellt, dass die Gute keine Ahnung von dem hat, was sie da eigentlich im Namen der Kinder unterschrieben hat.
Ich habe also die Familie (also den Notar in Vollmacht für die Familie) angehört und mitgeteilt, dass ich beabsichtige, in der PF eine andere EP zu bestellen, da die momentane EP leider die Tragweite des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts nicht überblicken kann.
Da sich niemand geäußert hat, habe ich das dann auch gemacht und eine Rechtsanwältin mit der wir in Grundstücksangelegenheiten schon gute Erfahrungen gemacht haben zur EP bestellt.
Gegen diesen Beschluss haben sich beschwert: Opa (Begründung: „find ich doof“), die Kindseltern (Begründung: „Opa ist nicht einverstanden“) und die entlassene EP (Begründung: „ich bin doch nicht doof“).
Ich habe nicht abgeholfen und die Sache zum OLG gegeben zur Entscheidung.
Im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens hat dann der Notar einen Aufhebungsvertrag betreffend den Grundstücksübertragungsvertrag eingereicht. Das OLG hat meinen Pflegerwechsel daher aufgehoben mit der Begründung, dass der zu genehmigende Vertrag nicht mehr existiert, daher kein EP mehr nötig ist und mein Beschluss sozusagen überflüssig ist.
Jetzt endlich zu meiner Frage:
Meiner Meinung nach müsste der Aufhebungsvertrag auch familiengerichtlich zu genehmigen sein (vgl. MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, 7. Aufl.2017, BGB § 1821 Rn. Randnummer 33). Brauche ich hierfür wieder einen EP? Oder kann ich argumentieren, dass der Aufhebungsvertrag lediglich rechtlich vorteilhaft für die Kinder ist, da sie nach Aufhebung des Übertragungsvertrags nun so dastehen, als hätte es den nie gegeben?
Danke, dass ihr bis hier gelesen habt...