Guten Tag zusammen,
bei mir gibt es eine Erbengemeinschaft mit einer Minderjährigen. Der Vater ist verstorben und war selbständig, das Unternehmen soll nun abgewickelt werden und das Vermögen verbleibt eben entsprechend der Erbengemeinschaft.
Für die Abwicklung dieses Betriebes sehe ich es nun so, dass eine familienger. Genehmigung nicht erforderlich ist. Gibt es hier andere Meinungen? Erst bei einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, aber da will man wohl bis zur Volljährigkeit abwarten.
Danke!