Hallo,
mir stellt sich die Frage, ob zur Ausgliederung eines Grundstücks aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Karl-Heinz D. auf die aufnehmend Kommanditgesellschaft (GmbH &Co. KG) nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zusätzliche eine Auflassungserklärung beim Grundbuchamt vorgelegt werde muss.
Es wurde zur Grundbuchberichtigung nur der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen dem Unternehmer Karl-Heinz D. und der aufnehmenden Gesellschaft vorgelegt. Karl-Heinz D. ist im Grundbuch allein als Eigentümer eingetragen.