Sterbegeldversicherung...

  • Denkst Du nicht, dass das ein arg theoretischer Ansatz ist in dem Fall?

    Es ist doch dem Sachbearbeiter bekannt, dass da was im Argen liegt. D.h., Vermerk auf die Aktendeckelinnenseite oder das Problem ad hoc lösen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Denkst Du nicht, dass das ein arg theoretischer Ansatz ist in dem Fall?

    Es ist doch dem Sachbearbeiter bekannt, dass da was im Argen liegt. D.h., Vermerk auf die Aktendeckelinnenseite oder das Problem ad hoc lösen.


    Der Erfahrung nach ist es nicht so theoretisch, dass sich Betreuer auch mal Gelder aus dem Vermögen von Betreuten entnehmen bzw. gar entsprechende Konten auflösen...

    Die Idee mit dem Vermerk im Aktendeckel ist grundsätzlich gut. Allerdings muss die auf den Namen der Betreuerin (=Versicherungsnehmerin) abgeschlossene Sterbegeldversicherung überhaupt nicht in der RL angegeben werden. Sie stellt kein Vermögen des Betreuten dar, auch wenn der Einmalbetrag aus seinem Vermögen gezahlt wurde.

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