Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein Verfahren mit 5 Grundstücken. Der VKW ist rechtskräftig festgesetzt, Termin bestimmt. Nun brennt die Halle, die auf 2 Grundstücken liegt, ab. Sonst stand nichts drau. Es besteht der Verdacht der Brandstiftung. Der Termin ist in 5 Wochen. 41er nächste Woche. Bis dahin finde ich nicht mehr heraus, ob Versicherungsschutz besteht. Keine Zwangsverwaltung. Kann ich das Verfahren bzgl. der 2 Grundstücke von Amts wegen einstellen? Wäre Euch sehr dankbar für Ideen...
Neue Festsetzung des VKW nach Brand; Einstellung?
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Ina-Maria Kreutzer -
22. Mai 2019 um 14:04
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein Verfahren mit 5 Grundstücken. Der VKW ist rechtskräftig festgesetzt, Termin bestimmt. Nun brennt die Halle, die auf 2 Grundstücken liegt, ab. Sonst stand nichts drau. Es besteht der Verdacht der Brandstiftung. Der Termin ist in 5 Wochen. 41er nächste Woche. Bis dahin finde ich nicht mehr heraus, ob Versicherungsschutz besteht. Keine Zwangsverwaltung. Kann ich das Verfahren bzgl. der 2 Grundstücke von Amts wegen einstellen? Wäre Euch sehr dankbar für Ideen...Auf Antrag des Gläubigers einen Vertreter nach § 65 Abs. 1 Satz 2 ZVG bestellen?
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein Verfahren mit 5 Grundstücken. Der VKW ist rechtskräftig festgesetzt, Termin bestimmt. Nun brennt die Halle, die auf 2 Grundstücken liegt, ab. Sonst stand nichts drau. Es besteht der Verdacht der Brandstiftung. Der Termin ist in 5 Wochen. 41er nächste Woche. Bis dahin finde ich nicht mehr heraus, ob Versicherungsschutz besteht. Keine Zwangsverwaltung. Kann ich das Verfahren bzgl. der 2 Grundstücke von Amts wegen einstellen? Wäre Euch sehr dankbar für Ideen...Warum willst du einstellen?
Du kannst
- den Termin gleich aufheben und den Wert neu ermitteln lassen,
- Gläubiger und Schuldner anhören, ob die Erkenntnisse haben und du den Termin zur neuen Wertermittlung aufheben willst,
- dir selbst (oder durch Dritte) ein Bild machen, ob eine relevante (10% oder mehr) Wertänderung eingetreten ist (wenn die Halle vorher schon nichts wert war...) und danach entscheiden oder anhören.
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