Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
An einem Grundstück (bestehend aus einem Flurstück) wurde ein Gebäudeeigentum inkl. Nutzungsrecht bestellt.
Dieses Grundstück wurde dann geteilt und sowohl das Nutzungsrecht als auch das Gebäudeeigentum lasteten dann auf den beiden neugebildeten Flurstücken (zur Verdeutlichung Flst. 1 und Flst. 2). Eines dieses Flurstücke (Flst. 1) wurde 1997 verkauft (sowohl Grundstück als auch Gebäude). In diesem Kaufvertrag wurde immer nur auf das eine Flurstück (Flst. 1) verwiesen, weshalb der Rechtspfleger dieses Flurstück auf den Käufer umschrieb. Das Nutzungsrecht und das Gebäudeeigentum auf dem anderen Flurstück (Flst. 2) blieb bei den Verkäufern. Hinsichtlich des verkauften Flurstücks (Flst. 1) wurden Nutzungsrecht und Gebäudeeigentum aufgegeben.
Nun möchte der Grundstückseigentümer eine Grundbuchberichtigung anstreben, da das Gebäudeeigentum am Flst. 2 mit einer Zwangssicherungshypothek belastet ist und die Zwangsversteigerung betrieben werden soll. Grundstückseigentümer und Gebäudeeigentümer sind nicht identisch.
Der Grundstückseigentümer trägt vor, dass im Vertrag von 1997 das Gebäude veräußert wurde und das Gebäudegrundbuch und Nutzungsrecht seitdem nicht mehr bestehen. Allerdings ist dies aus dem Kaufvertrag explizit nicht zu entnehmen.
Ich habe leider keinerlei Anhaltspunkte mehr, wo ich nach einer solchen Problematik schauen kann und versuche es deshalb hier. Hat jemand eine Tendenz ob der Antrag auf Grundbuchberichtigung Sinn machen kann? Oder muss ich den Antrag zurückweisen?
Ich freue mich über jeden kleinen Anhaltspunkt! Vielen Dank!