Hallo Forengemeinde!
Mein Fall: Erbbaurechtskaufvertrag, Vormerkung und Finanzierungsgrundschuld bereits eingetragen. Des Weiteren sind etliche Erbauzinserhöhungen bereits eingetragen sowie die Vormerkung zur Erhöhung des Erbauzinses. Es soll nun das Erbbaurecht umgeschrieben werden. Des Weiteren soll eine weitere Erbauzinserhöhungsreallast eingetragen werden. Bewilligt ist, diese im Gleichrang mit den bereits bestehenden Reallasten einzutragen, sowie "im Rang vor künftigen und derzeitigen Belastungen in Abt. II und III." Da die Grundschuld ja bereits eingetragen ist, ist diese Rangstelle derzeit nicht erreichbar. Nun erklärt der Notar in Vollmacht, dass die Eintragung der weiteren Erbbauzinserhöhung im Gleichrang der Vormerkung eingetragen werden soll. Diese Vormerkung wurde in der Grundschuldbestellungsurkunde als Vorlast genannt.
Meine Frage: Ist nun trotzdem noch eine Vorrangeinräumungserklärung nötig oder reicht die Erklärung des Notars in der Form so aus, um die ausbedungene Rangstelle zu erreichen?
Vielen Dank im Voraus!