Was geht hier schief?

  • Ich gebe zu bedenken, dass Bayern am 16.3. coronabedingt den Katastrophenfall ausgerufen hat. Google weiß zu berichten: Die Katastrophenschutzbehörden in Bayern verfügen nicht über eigene Einsatzkräfte zur Katastrophenabwehr, sie können aber auf alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern und insbesondere auf die Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen zurückgreifen; sie alle sind zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet (Art. 7 BayKSG).

    Ich bin mal gespannt ob und wie das bei unserer mündlichen Prüfung eine Rolle spielt. Kann mir schon vorstellen dass da nach den Grundlagen für das Handeln in der Pandemie gefragt wird :eek: (auch wenn ich hoffe das mich das nicht trifft).

    Und in den nächsten Tagen endet hier in Bayern dann auch der Katastrophenfall wenn ich das richtig mitbekommen habe

  • Ich hoffe für Dich, dass Deine Sorge unbegründet ist. Meiner Erfahrung nach (freilich außerhalb des Freistaats Bayern) sind vertiefte Befassung mit dem Verwaltungsrecht im Allgemeinen und mit dem Beamtenrecht im Besonderen gar nicht erwünscht. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Beamte seine Rechte und Pflichten kennt?!

    Laufen die schriftlichen Prüfungen schon? Hat das foreninterne Daumendrücken geholfen?

  • Ich bin mal gespannt ob und wie das bei unserer mündlichen Prüfung eine Rolle spielt. Kann mir schon vorstellen dass da nach den Grundlagen für das Handeln in der Pandemie gefragt wird :eek:

    Das kann passieren. Nach § 30 Abs. 1 S. 1 ZAPO/RPfl erstreckt sich die mündliche Prüfung auf die Klausurfächer und auf "staatsbürgerliches Wissen".

    Grundsätzlich ist es prüfungsrechtlich zulässig, Fragen mit Bezug zu aktuellem Geschehen zu stellen. Das muss sich aber im Rahmen der Prüfungsfächer halten. Unproblematisch wäre meiner Ansicht nach zum Beispiel eine Frage nach der Pfändbarkeit der Corona-Soforthilfe. Auch eine Frage im Zusammenhang mit einer Versäumung der Ausschlagungsfrist wegen einer Quarantäneanordnung würde ich für vertretbar halten. Das COVInsAG kann dagegen sicherlich als Bonusfrage thematisiert werden, Kenntnis aus Vorlesung oder Praxis darf aber nicht erwartet werden.

    Der Part "staatsbürgerliches Wissen" lässt es meines Erachtens nicht zu, durch die Hintertür Staats- und Verwaltungsrecht zum Prüfungsfach zu machen, da staatsbürgerliches Wissen ungleich juristische Kenntnisse ist. Nach dem vorgenannten Grundsatz zur Zulässigkeit von Fragen mit Bezug zu aktuellem Geschehen können danach aus meiner Sicht bestenfalls allgemeine Fragen gestellt werden, deren Kenntnis bei informierter Zeitungs- oder Internetlektüre erwartet werden kann.

  • Ich hoffe für Dich, dass Deine Sorge unbegründet ist. Meiner Erfahrung nach (freilich außerhalb des Freistaats Bayern) sind vertiefte Befassung mit dem Verwaltungsrecht im Allgemeinen und mit dem Beamtenrecht im Besonderen gar nicht erwünscht. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Beamte seine Rechte und Pflichten kennt?!

    Laufen die schriftlichen Prüfungen schon? Hat das foreninterne Daumendrücken geholfen?

    Laufen schon, die ersten 2 liegen jetzt hinter uns. Angefangen mit BGB/ZPO (VU, Einspruch mit Wiedereinsetzung, Eventualaufrechnung und noch andere Sachen) und gefolgt von Registerrecht mit Minderjährigen, Pfändung Kommanditanteil und IEO über die KG^^

    Ich bin mal gespannt ob und wie das bei unserer mündlichen Prüfung eine Rolle spielt. Kann mir schon vorstellen dass da nach den Grundlagen für das Handeln in der Pandemie gefragt wird :eek:

    Das kann passieren. Nach § 30 Abs. 1 S. 1 ZAPO/RPfl erstreckt sich die mündliche Prüfung auf die Klausurfächer und auf "staatsbürgerliches Wissen".

    Grundsätzlich ist es prüfungsrechtlich zulässig, Fragen mit Bezug zu aktuellem Geschehen zu stellen. Das muss sich aber im Rahmen der Prüfungsfächer halten. Unproblematisch wäre meiner Ansicht nach zum Beispiel eine Frage nach der Pfändbarkeit der Corona-Soforthilfe. Auch eine Frage im Zusammenhang mit einer Versäumung der Ausschlagungsfrist wegen einer Quarantäneanordnung würde ich für vertretbar halten. Das COVInsAG kann dagegen sicherlich als Bonusfrage thematisiert werden, Kenntnis aus Vorlesung oder Praxis darf aber nicht erwartet werden.

    Der Part "staatsbürgerliches Wissen" lässt es meines Erachtens nicht zu, durch die Hintertür Staats- und Verwaltungsrecht zum Prüfungsfach zu machen, da staatsbürgerliches Wissen ungleich juristische Kenntnisse ist. Nach dem vorgenannten Grundsatz zur Zulässigkeit von Fragen mit Bezug zu aktuellem Geschehen können danach aus meiner Sicht bestenfalls allgemeine Fragen gestellt werden, deren Kenntnis bei informierter Zeitungs- oder Internetlektüre erwartet werden kann.

    ZAPO-J Bayern:
    §54 Abs. 1 Satz 1: "Die mündliche Rechtspflegerprüfung erstreckt sich auf die in § 53 Abs. 2 genannten Gebiete, Verfassungs- und Verwaltungsrecht einschließlich Grundzüge des Europarechts und Grundzüge des Beamtenrechts."

    *klick* (Link zur ZAPO-J)

  • Oha. :eek:

    Dann habe ich mich auf eine überholte Version der Ausbildungs- und Prüfungsordung bezogen. Nach der aktuellen Fassung darf in der Tat sehr weit auch nach Corona-Sachverhalten gefragt werden.

  • Oha. :eek:

    Dann habe ich mich auf eine überholte Version der Ausbildungs- und Prüfungsordung bezogen. Nach der aktuellen Fassung darf in der Tat sehr weit auch nach Corona-Sachverhalten gefragt werden.

    Bis jetzt ächzen wir eher unter der im Vergleich zu den letzten Jahren durcheinander gewirbelten Prüfungsreihenfolge^^ Denke die mündliche ist dann ab nächster Woche ein Thema

  • ... Unser Studium wurde im April unterbrochen, da ein Teil von uns an die Gesundheitsämter abgeordnet wurde...

    Könntest du das mit dem Abordnung erklären? Bei uns gab es so was nicht und ehrlich gesagt sehe ich auch keinen Ausbildungsbezug zwischen Rechtspflegerstudium und Hilfe im Gesundheitsamt. :gruebel: Das wird hoffentlich kein Löcherstopfen mit Anwärtern gewesen sein...

    Vor ungefähr 2 Wochen hieß es dann, wir werden nun durch Professionelle Mitarbeiter abgelöst. Niemand weiß, wer das aber sein soll....


    LG

    Überarbeitet:
    Das Ministerium in Bayern sucht jetzt Freiwillige für die Verstärkung der Gesundheitsämtern für den Fall einer Zweiten Welle, bevorzugt Anwärter (Rpfl/Justizfachwirt) die dieses Jahr ihre Prüfung abgelegt haben

    Einmal editiert, zuletzt von MrSpezi (24. Juni 2020 um 21:08) aus folgendem Grund: überarbeitet

  • Ich möchte niemanden zu nahe treten, aber ich hoffe, Du schreibst Deine Beschlüsse, Verfügungen (oder Klausuren) nicht in der gleichen Weise wie Deine hiesigen Beiträge im Forum.

    Hatte ich nicht vor, hab die letzten Nächte nur nicht mehr sonderlich viel geschlafen und dann kommt da so ein Quark raus^^

  • Ich fand auch die ursprüngliche Fassung des nun editierten Textes nicht so unmöglich. Cromwell, manchmal bist Du mir einfach zu streng.
    @Mr-Brause: Wie viele Klausuren stehen noch vor Euch? Oder habt Ihr den schriftlichen Teil nun geschafft?

  • Ich fand auch die ursprüngliche Fassung des nun editierten Textes nicht so unmöglich. Cromwell, manchmal bist Du mir einfach zu streng.
    @Mr-Brause: Wie viele Klausuren stehen noch vor Euch? Oder habt Ihr den schriftlichen Teil nun geschafft?

    Naja, es fehlte an Satzzeichen und die können, wie wir wissen, Menschenleben retten.

    Wir sind jetzt mit dem schriftlichen durch, nächste Woche geht die mündliche los

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