Fall:
Im Zivilverfahren wurde dem Minderjährigen PKH bewilligt und RA X beigeordnet.
Nun soll die PKH-Überprüfungerfolgen.
Minderjährigkeit liegt nochvor. Somit sind die Vermögensverhältnisse der Mutter (alleinerziehend) ausschlaggebend.
Aufforderung, Mahnung usw. erfolgten. Keine Rückmeldung von der Kindesmutter. Der RA teilte nur mit, dasser die Kindesmutter mehrfach angeschrieben hat.
Es erfolgte die PKH-Aufhebung.
Der RA legte Rechtsmittel ein mit der Begründung, dass die Kindesmutter den Briefkasten nicht leert (überfüllt) und somit offenbar nicht in der Lage ist, die Belange des Minderjährigen zu wahren und regt an bzw. beantragt eine Verfahrenspfleger für das Rechtsmittelverfahren zu bestellen, der so dann Verfahren führen kann bzw. die erforderliche Erklärung abgeben kann. Der RA kann die Erklärung nicht abgeben, da die erteilte Prozessvollmacht die Abgabe nicht umfasst.
Was haltet ihr davon? Was würdet ihr jetzt machen?