Teillöschung Altenteil (Leibgeding)?

  • Hallo Leute,

    im Grundbuch wurde im Jahr 1989 in Abt, II ein Altenteil eingetragen für Eheleute eingetragen. Bezüglich Ehemann war es bereits gelöscht, da verstorben. Nunmehr hatte die Notarin folgendes beurkundet: Sie (die Berechtigte) bewilligt die Löschung der Auszugsleistung im Grundbuch von K Blatt ... Abt. II lfd. Nr.5. Die Grundstückeigentümerin hat konkret beantragt das Recht Abt. II lfd. Nr.5 zu löschen. Die Löschung habe ich auch insgesamt vorgenommen. Ich habe wohl übersehen, dass die Bewilligung nur das Auszugsrecht beinhaltet hat, denn sonst hätte es eine Zwischenverfügung gegeben.

    Nunmehr zu meinen Fragen:
    1. Kann ich ein Altenteil, das laut Eintragungsbewilligung aus einem Wohnrecht und Pflege- und Betreuungsleistungen besteht, teilweise bzgl. der Auszugsleistungen löschen? Ein Altenteil ist je gerade eine Mischung aus beschränkt persönlicher Dienstbarkeit und Reallast. Bleibt nur das Wohnrecht übrig, ist es ja kein Altenteil mehr, sondern eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit.

    2. Das Recht ist ja nun bereits gelöscht. Notarin hat angerufen und will natürlich, dass das Wohnrecht weiterhin eingetragen sein soll. Muss hierzu eine neue Eintragung bewilligt werden, oder könnte ich wegen "fälschlicher Löschung" das Wohnrecht neu eintragen (Ränge sind ohne Belang)?

  • 1. Nach Bauer/Schaub RZ 9 zu § 49 GBO oder Demharter RZ 4 zu § 49 GBO setzt ein Leibgeding nicht unbedingt eine Mehrheit von Rechten voraus, d.h. auch ein Einzelrecht könnte als Leibgeding eingetragen werden (dürfte aber wohl eher ein akademischer Streit sein, als was man das Ding dann bezeichnet...).

    2. Antrag reicht (§ 22 GBO), da das Recht ja materiell wohl nicht erloschen ist (gehe davon aus, dass zwischenzeitlich kein gutgläubiger Erwerb stattgefunden hat). Das wurde hier aber schon ausführlich diskutiert - einfach unter "falsche Löschung" o.ä. suchen.

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