Hallo miteinander,
ich beschäftige mich gerade mit einem Erwerb durch ein Ehepaar, das bei Eheschließung indische Staatsangehörigkeit hatte. Aktuell haben sie die niederländische Staatsangehörigkeit.
Geheiratet haben sie nach indischem Recht, es gibt keine Güterstandsvereinbarung.
Der Notar behauptet, es läge eine Spaltung des Güterrechts vor und für das unbewegliche Vermögen gelte deutsches Recht. (Belegenheitsrecht)
Ich weiß, dass der indische Regelfall die Gütertrennung ist, es jedoch je nach Volksgruppe bzw. Religionszugehörigkeit auch Errungenschaftsgemeinschaft möglich ist.
Weitere Infos über die Parteien habe ich nicht.
Hatte schon mal jemand diesen Fall und kann mir weiterhelfen?
Danke!!!