Ein polnisches Nachlassgericht fuhrt ein Erbauseinandersetzungsverfahren durch. Die Erbengemeinschaft besteht aus einer Mutter und Minderjährigen. Wegen dem gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder in Deutschland findet deutsches Familienrecht auf die Vertretung der Kinder Anwendung. Nach Auffassung des Nachlassgerichts liegt in dem Verfahren potenziell eine Interessenkollision zwischen der Mutter und den Kindern.
Wie würde ein deutsches Nachlassgericht in solch einer Konstellation vorgehen? Würde man das Familiengericht von Amts wegen benachrichtigen und die Bestellung eines Ergänzungspflegers anregen oder würde man die Kindesmutter dazu verpflichten, für die Bestellung eines Ergänzungspflegers zu sorgen? Würde das deutsche Familiengericht in der Sache von Amts wegen Schritte vornehmen, wenn es von der Interessenkollision erfährt oder nur auf Antrag?