Guten Morgen,
bei der Zustellung eines Strafbefehls war der Versuch mit Einschreiben/Rückschein (AR) vergeblich (Postsendung nach Deutschland zum AG Lemgo [NRW] zurückgesandt, weil 1 Monat nicht abgeholt - August bis November 2018).
Ordnungsgemäße Zustellung mit Übersetzungen von Ersuchen und Dokumenten auf den Weg gebracht hier am 4. Dezember 2018. Wann das Landgericht (Detmold) das Ersuchen vollständig geprüft und weitergeleitet hat, ist aus der Akte nicht zu ersehen.
Bisher keine Rückmeldung. Ich habe das Landgericht um Sachstandsanfrage gebeten. Die Sachbearbeiterin teilt dort am 15. Mai 2019 lapidar mit, dass beim LG Detmold bei der zuständigen Empfangsstelle nicht nach dem Sachstand gefragt wird. Ferner: "Sofern eine Sachstandsanfrage erfolgen soll, wird um Vorlage eines an die Empfangstelle [in Polen] gerichteten Schreibens nach dem Sachstand unter Beifügung einer Abschrift des Ersuchens nebst Übersetzung und Weiterleitung gebeten."
Ist das rechtens? Kennt jemand die genaue Zuständigkeitsregelung und gegffls. Kommentierung in NRW?