Kostenentscheidung Rücknahme Widerspruch gegen Mahnbescheid

  • Hallo zusammen,

    ich habe in einer Mahnsache die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid. Der Richter hat den Streitwert festgesetzt, vermerkt dass das streitige Verfahren damit beendet ist und weggelegt.

    Jetzt habe ich zum einen den Antrag auf Grundlage des Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid zu erlassen, für den ich als Rechtspflegerin unstreitig zuständig bin. Darüber hinaus liegt aber noch der Antrag vor "die Kosten des streitigen Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen". Meiner Meinung nach ist für diese Kostenentscheidung der Richter zuständig, sodass ich vorgelegt habe. Nun habe ich die Akte jedoch unbearbeitet zurück bekommen mit dem Hinweis, dass die Kosten, die vor dem Prozessgericht entstanden sind, nur gem. §699 Abs. 3 im VB festgesetzt werden können, da das streitige Verfahren beendet ist. Das stimmt ja auch, jedoch kann ich doch nicht über den Antrag auf Kostenentscheidung für das streitige Verfahren entscheiden?
    Nur weiß ich nicht wie ich das dem Richter begründen soll. Habe dazu leider nichts gefunden. Habe ich einen Denkfehler?

    Vielen Dank vorab :)

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