Gebühr für Bestätigung d. Kontosperrung

  • Hallo zusammen,
    eine hiesige Bank/Sparkasse ist offensichtlich auf der Suche nach einer neuen Einnahmequelle.

    Ich habe den Betreuer aufgefordert, die ordnungsgemäße Sperrung des Sparkontos zu belegen.
    Er fordert eine entsprechende Bestätigung bei der Bank an.
    Antwort der Bank:" Sehr geehrter....,
    gerne erstellen wir Ihnen eine Bestätigung für das Amtsgericht. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir die anfallenden Kosten in Höhe von 15,00 EUR dem Girokonto Nr. .... des Herrn X belasten können."
    Ist so etwas schon Jemandem untergekommen?

    P. S.
    Der Betreuer fragt an, ob die Staatsasse die Kosten übernimmt, da der Betroffene nicht gewillt ist zu zahlen....
    Dass das keine Option ist, steht für mich außer Frage.

    LG
    Adele

  • Ist die Gebühr jetzt gedacht für die eigentliche Sperrung des Kontos oder für die zusätzliche Bestätigung? Letzte braucht man m.E. nicht.
    Es würde mir auch reichen, wenn der Betreuer bestätigt, dass die Sperrvereinbarung vorgenommen wurde.

  • Es ist mit der Bank eine Sperrvereinbarung zu treffen. Die Sperrvereinbarung ist ein Vertragsnachtrag zum Bestehenden Vertrag Betroffener-Bank. Jeder Vertragsteil hat ein Vertragsexemplar der Nachtragsvereinbarung zu erhalten. Eine Abschrift seines Exemplars kann der Betreuer dem Gericht vorlegen. Einer weiteren Bestätigung der Bank bedarf es nicht.

  • Ist die Gebühr jetzt gedacht für die eigentliche Sperrung des Kontos oder für die zusätzliche Bestätigung? Letzte braucht man m.E. nicht.
    Es würde mir auch reichen, wenn der Betreuer bestätigt, dass die Sperrvereinbarung vorgenommen wurde.

    sehe ich genau so.

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