Ich stehe grade etwas auf dem Schlauch
Ich habe bei meinem Gericht eine Vormundschaftssache welche im Wege der eA erfolgte.
Als ich den Jahresbericht anforderte teilte mir der Vormund mit, dass durch ein anderes Gericht ein Vormundschaftswechsel erfolgte. Anscheinend war dort die Hauptsache anhängig.
Jetzt hatte ich die Akte dem anderen Gericht zugeschickt mit der Frage ob die Vormundschaft dort geführt wird. Die teilen mir mit nach Vormundwechsel würden sie die Vormundschaft übernehmen.
Ich hab mich nun aber gefragt, ob meine Vormundschaft evtl. dadurch endet, dass in der Hauptsache entschieden wurde oder muss ich wirklich einen Wechsel vornehmen obwohl dieser ja bereits durch das andere Gericht vorgenommen wurde?
Liebe Grüße