Hallo zusammen,
ich habe eine eher allgemeine Frage. Ist es überhaupt möglich, dass ich eine (vom Richter) angeordnete Vormundschaft habe und nun bezüglich der Erbschaftsangelegenheit von dem Richter noch ein Ergänzungspfleger bestellt wird (Rechtsanwältin), da das Jugendamt mit der Angelegenheit überfordert ist?
Ich habe es so in Erinnerung, dass ich wegen rechtlicher Probleme keinen Ergänzungspfleger bestelle?
Dennoch ist es ja eine Entscheidung des Richters, weshalb ich nun (trotz Vormundschaft) den Ergänzungspfleger einfach verpflichten würde.