Klauselerteilung § 727 ZPO - Vollstreckungsabwehrklage?

  • Ich habe bzgl. eines Unterhaltstitels einen Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel (auf das Jobcenter). Aus dem Titel wurde bereits mehrfach vollstreckt durch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Des Weiteren war hinsichtlich der Pfändungen eine Vollstreckungsabwehrklage anhängig. Die Vollstreckung wurde teilweise für unzulässig erklärt.

    Des Weiteren wurde dem Rechtsvorgänger bereits eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt.

    Kann ich jetzt trotzdem normal die Klausel antragsgemäß erteilen? Nur weil die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt wird, heißt das ja eigentlich nicht, dass nicht die Klausel erteilt werden kann. Denn eine Klauselerteilung heißt nicht, dass auch in jedem Fall vollstreckt wird.

    Angenommen, ich erteile die Klausel. Muss ich aufgrund der Einwendungen gegen die Klauselerteilung einen extra Beschluss erlassen?

  • Hat der Schuldner der Klauselerteilung widersprochen ? Wenn ja, würde ich die Entscheidung ( Klausel erteilen oder Klausel nicht erteilen ) mit einem Beschluss, der eine Begründung enthält,treffen.
    Welche Vollstreckung wurde inwiefern für unzulässig erklärt ?

  • Dem Jobcenter kann ohnehin keine RNK erteilt werden, weil der Forderungsübergang nicht urkundlich nachgewiesen werden kann. Das hatten wir in einem anderen Thread erst kürzlich...

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.


  • Welche Vollstreckung wurde inwiefern für unzulässig erklärt ?

    Die Vollstreckung aus dem betroffenen Titel, soweit sie aus einem Pfändungs-und Überweisungsbeschluss erfolgt und einen Betrag X übersteigt.

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