Hallo,
Es liegt folgende Kostengrundentscheidung vor:
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten 37% als Gesamtschuldner, die Beklagte zu 1) 57% alleine und die Klägerin 6%.
Kosten wurden von der Klägerin in Höhe von 679,10 € und vom Beklagten zu 1) in Höhe von 679,10 € geltend gemacht. Der Beklagte zu 2) macht keine Kosten geltend. Es gibt nur zwei Beklagte.
Habt Ihr Lösungsvorschläge?
Viele Grüße
Euer Löwe