Problem bei Kostenausgleichung

  • Hallo,

    Es liegt folgende Kostengrundentscheidung vor:

    Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten 37% als Gesamtschuldner, die Beklagte zu 1) 57% alleine und die Klägerin 6%.

    Kosten wurden von der Klägerin in Höhe von 679,10 € und vom Beklagten zu 1) in Höhe von 679,10 € geltend gemacht. Der Beklagte zu 2) macht keine Kosten geltend. Es gibt nur zwei Beklagte.

    Habt Ihr Lösungsvorschläge?

    Viele Grüße
    Euer Löwe

  • Ich würde rechnen:

    Die Gesamtkosten betragen 1.358,20 €. Davon trägt die Klägerin 6 % = 81,49 €. Die eigenen Kosten betragen 679,10 €, so daß sie 597,61 € (679,10 € abzgl. 81,49 €) erstattet verlangen kann. Von diesen 597,61 € haben die Beklagten als Gesamtschuldner 37/94 = 235,23 €, der Beklagte zu 1) weitere 57/94 = 362,38 € alleine an die Klägerin zu zahlen.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!