Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage. Ich habe eine Vollstreckungsbescheid vorliegen für den gesetzlichen Vertreter eines Minderjähirigen. Mittlerweile ist der der Minderjährige bereits volljährig geworden.
Wie gehe ich jetzt vor wenn ich den Gerichtsvollzieher beauftragen möchte? Geht der Vollstreckungsbescheid automatisch auf das Kind über da es ja jetzt volljährig ist oder muss ich einen neuen Vollstreckungsbescheid beantragen? Was für mich keinen Sinn ergeben würde.
Vielen Danke für euer Beiträge schon mal im Voraus.