Vollstreckungsbescheid gegen gesetzlichen Vertreter

  • Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage. Ich habe eine Vollstreckungsbescheid vorliegen für den gesetzlichen Vertreter eines Minderjähirigen. Mittlerweile ist der der Minderjährige bereits volljährig geworden.
    Wie gehe ich jetzt vor wenn ich den Gerichtsvollzieher beauftragen möchte? Geht der Vollstreckungsbescheid automatisch auf das Kind über da es ja jetzt volljährig ist oder muss ich einen neuen Vollstreckungsbescheid beantragen? Was für mich keinen Sinn ergeben würde.

    Vielen Danke für euer Beiträge schon mal im Voraus.

  • Wenn der Vollstreckungsbescheid für oder gegen das (damals noch minderjährige) Kind ..., geboren am ..., gesetzlich vertreten durch ... lautet, kann daraus ohne Weiteres für oder gegen das jetzt volljährige Kind vollstreckt werden, weil der Eintritt der Volljährigkeit sich dann aus dem Titel selbst ergibt und kein Parteiwechsel vorliegt.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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