Hallo zusammen
Der BGH hat ja bekanntlich entschieden, daß die Rechtsanwälte für den Antrag auf Drittauskünfte eine weitere Gebühr erhalten. Die Frage ist nun, wo die Gebühr eintragen (was bei RA-Micro nicht geht) oder per Zusatzblatt geltend machen mit dem ZV-Auftrag.
Problem z.B. von RA-Micro - und damit arbeiten wir - ist, daß wir ja Formularzwang haben und das Formular nicht einfach geändert werden darf. Aus diesen Grunde hat diese Gebühr im Formular derzeit einfach keinen Platz.
Ich wäre dankbar, wenn die Gerichtsvollzieher hier mitteilen, in welcher Form sie diese Anträge akzeptieren oder wie man ggf. damit umgeht, damit es nicht zu ständigen Auseinandersetzungen kommt.
Danke für die Mithilfe