RA-Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier im Forum

  • Hallo zusammen ;)

    Der BGH hat ja bekanntlich entschieden, daß die Rechtsanwälte für den Antrag auf Drittauskünfte eine weitere Gebühr erhalten. Die Frage ist nun, wo die Gebühr eintragen (was bei RA-Micro nicht geht) oder per Zusatzblatt geltend machen mit dem ZV-Auftrag.

    Problem z.B. von RA-Micro - und damit arbeiten wir - ist, daß wir ja Formularzwang haben und das Formular nicht einfach geändert werden darf. Aus diesen Grunde hat diese Gebühr im Formular derzeit einfach keinen Platz.

    Ich wäre dankbar, wenn die Gerichtsvollzieher hier mitteilen, in welcher Form sie diese Anträge akzeptieren oder wie man ggf. damit umgeht, damit es nicht zu ständigen Auseinandersetzungen kommt.

    Danke für die Mithilfe ;)

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Danke Quantum ;) Da es ja scheinbar keine Meinung dazu gibt, werde ich das dann auch einfach mal versuchen ;) Schönes WE ;)

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Besser spät als gar nicht:

    § 2 IV GVFV: Die Mehrfache Verwendung von Modulen für den Vollstreckungsauftrag ist zulässig.

    Da die Anwaltskosten in Modul Q eingetragen werden, kann dieses im Bedarfsfall mehrfach verwendet werden. Wenn RA-Micro das (bislang) nicht kann, müssen sie es lernen... Für unsere Gerichtsvollzieher-Software werden praktisch im Wochentakt Updates erstellt, wenn es erforderlich ist.

    Ich persönlich würde ein Zusatzblatt in einem solchen Fall übrigens nicht akzeptieren. ;)

  • Ich persönlich würde ein Zusatzblatt in einem solchen Fall übrigens nicht akzeptieren. ;)

    Das amtliche Formular sieht auf Seite 3 in Modul C (Anlage/-n) vor:

    "Anwaltskosten für weitere Vollstreckungsmaßnahmen gemäß zusätzlicher Anlage/-n _________" (4. Kästchen von unten).

    Damit ist selbst vom Verordnungsgeber die Möglichkeit eines Zusatzblattes für möglich gehalten worden und ist damit zulässig. Einer mehrfachen Verwendung von Modulen bedarf es meiner Meinung nach nicht mehr, dieses wäre ja auch verwirrend, wenn es z.B Streit um die erste Gebühr in Modul Q (evtl genauer bezeichnen) gibt, wie will man die dann bezeichnen? zumal auch die Seitenzahl fix ist...:confused:

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