Zweigniederlassung einer Apotheke durch neuen Inhaber fortführen ?

  • Eingetragen ist die XX Apotheke mit einer Zweigniederlassung mit abweichender Firma MMM Apotheke, Filialapotheke der XX Apotheke.

    Angemeldet wird, das die Erwerberin der Zweigniederlassung diese als neue Hauptniederlassung MMM Apotheke fortführt, Haftungsausschluss ist vereinbart.

    Die XX Apotheke bleibt beim alten Inhaber.

    Kann man eine Zweigniederlassung auf einen neuen Inhaber übertragen ?

    Ich denke, es muss die Zweigniederlassung gelöscht werden und der neue Kaufmann angemeldet werden. Spaltung und Übertagung auf einen Einzelkaufmann ist ja nicht möglich.

    Vielen Dank für Eure Beiträge.

  • Meiner Meinung nach wäre zum bisherigen Register die Aufhebung der Zweigniederlassung anzumelden.

    Daneben wäre eine neue Firma zur Eintragung anzumelden. Auf Anmeldung dürfte in diesem neuen Register auch der Haftungsausschluss einzutragen sein.

  • Genau deshalb habe ich nach dem Grundgedanken geschrieben.
    Wenn eine Firma fortgeführt wird, soll erkennbar sein, wo sie herkommt.
    Wenn kein Haftungsausschluss vereinbart ist, könnte man anderenfalls nicht einmal sehen, dass eine Haftung in Betracht kommt; in HRA neu sieht es aus wie eine Neueintragung. Das hielte ich jedenfalls für falsch.

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