Eingetragen ist die XX Apotheke mit einer Zweigniederlassung mit abweichender Firma MMM Apotheke, Filialapotheke der XX Apotheke.
Angemeldet wird, das die Erwerberin der Zweigniederlassung diese als neue Hauptniederlassung MMM Apotheke fortführt, Haftungsausschluss ist vereinbart.
Die XX Apotheke bleibt beim alten Inhaber.
Kann man eine Zweigniederlassung auf einen neuen Inhaber übertragen ?
Ich denke, es muss die Zweigniederlassung gelöscht werden und der neue Kaufmann angemeldet werden. Spaltung und Übertagung auf einen Einzelkaufmann ist ja nicht möglich.
Vielen Dank für Eure Beiträge.