Im GB ist eingetragen:
III/1 = 190.000 GS ohne Brief für A
III/1a = 60.000 GS ohne Brief für B
III/2 = 500.000 GS ohne Brief für B
III/3 = 20.000 Zwangssicherungshypothek für C
III/4 = 25.000 Zwangssicherungshypothek für D
III/5 = 10.000 Zwangssicherungshypothek für D.
Erlös 345.000,00 €
Angemeldet erst zum Verteilungstermin haben:
III/1 Restkapital 183.000 und Kosten, keine Zinsen
III/1a Restkapital 42.000, auf weiteres Kapital und Zinsen wird auch für III/2 ausdrücklich verzichtet.
III/4 und 5 jeweils in voller Höhe.
III/3 hat keine Anmeldung vorgenommen.
Also ich würde jetzt zuteilen:
III/1 190.000, da kein ausdrücklicher Verzicht erklärt wurde, sondern lediglich Minderanmeldung erfolgte, die sich jedoch nicht auf das Kapital auswirkt
III/1a 42.000, da ausdrücklicher Verzicht vorliegt. Damit dürfte dem Eigentümer der restliche Erlös zustehen.
Der Gläubiger III/4 und 5 hat jedoch telefonisch mitgeteilt, dass er die Rückgewährsansprüche bezüglich III/1a und III/2 bereits im Vorfeld gepfändet hat. Die Unterlagen wird er erst am Montag zum Verteilungstermin vorlegen.
Steht dann einer Zuteilung an den Gläubiger III/4 und 5 statt an den Eigentümer etwas im Wege? Ich vermute, dass auch der Eigentümer zum Verteilungstermin erscheinen wird.