Erbrecht Schweiz, Gütergemeinschaft, Grundbuchberichtigung

  • Hallo ihr,
    ich hoffe, jemand kann mir bei meinem Problem weiterhelfen.
    Ehemann (deutscher Staatsangehöriger, aber Rechtswahl schweizer Recht)lebt und stirbt in der Schweiz. Es gibt einen Ehevertrag, in dem die Eheleute Gütergemeinschaft nach ZGB vereinbaren. Gesamtgut soll nach seinem Tod die Ehefrau zu Alleineigentum erhalten+erbrechtliche Pflichtteilsansprüche der 3 Kinder von der Ehefrau durch Zuweisung von Vermögenswerten abgegolten werden. Der Ehemann hat außerdem testiert, dass die Ehefrau die ganze verfügbare Quote erhält und er eine Nachkommen zugunsten der Ehefrau auf den PT setzt. Ehefrau ist Willensvollstreckerin und hat ein Zeugnis.
    Jetzt muss nur noch das deutsche GB berichtigt werden, darin stehen die Eheleute in Gütergemeinschaft nach schweizer Recht. Was wird zur GB-Berichtigung benötigt und wie sieht die Erbfolge aus?
    Ehefrau beantragt gegenst.beschr. ES, der sie als Alleinerbin ausweist. Ich bin mir da nicht sicher, ob das geht. Was ist mit der Gütergemeinschaft? Was ist mit Pflichtteilen?
    Ich bin verwirrt...:gruebel:

  • Was bedeutet "Rechtswahl schweizer Recht"?

    Für die in Deutschland belegene Immobilie? Für den Gesamtnachlass, oder wie? Wann erfolgte die Rechtswahl?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Die güterrechtlichen Verhältnisse wurden durch Erklärung von 1974 dem schweizer Recht unterstellt, durch schw. Ehevertrag von 1994 wurde dies nochmals wiederholt. Im Testament von 2009 unterstellt der verstorbene Ehemann auch den Nachlass dem schweizer Recht.

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