Hallo Ihr,
hoffe auf eure Erfahrung
Schuldner S wird durch VU zur Räumung und Zahlung einer Nutzungsentschädigung bis zur Räumung verurteilt.
Das VU wird angefochten, die Vollstreckung aus dem VU gegen SHL iHv 10.000,00 eingestellt und Schuldner S leistet die SH durch Hinterlegung.
Sodann wird das VU durch zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil bestätigt.
Natürlich räumt Schuldner S auch jetzt noch nicht bzw. leistet Zahlung, sodass Räumung durch GV jetzt erfolgt.
Für welche Forderungen kann Gläubiger G bereits jetzt oder später auf die hinterlegten 10.000,00 zugreifen? Räumungskosten? Nutzungsentschädigung? Prozesskosten?
Reicht für einen Zugriff die Vorlage eines rechtskräftigen Titels (nebst Belegen etwaiger ZV-Kosten)?
Vielen lieben Dank
Julinda