Hat schon mal jemand aus einem Zwangsgeldbeschluss der Rechtsanwaltskammer vollstreckt? Gibt es da etwas Besonderes zu beachten?
Vollstreckung aus Beschluss der RA -Kammer
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§ 57 Abs. 4 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
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Vielen Dank!
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Kann mir noch mal jemand den Knoten in meinem Kopf lösen?
Jetzt liegen mir wieder Titel der RA - Kammer vor: vollstreckbare Zahlungsaufforderungen.
Ich stutze etwas, weil daran die Original-ZU hängt. Also ich hätte jetzt bei einer Zustellung von Amtswegen einen Zustellungsvermerk erwartet und bei der Zustellung im Parteibetrieb wäre ja dagegen der GV beauftragt worden. Und dann werden noch 4,10 € Zustellkosten als ZV - Koten angesetzt.
Ist da ok so?
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