Auszug aus Konkurstabelle - Rechtsnachfolge bei ausgesonderten Titel

  • Guten Morgen,

    mir liegt ein Antrag auf Umschreibung des Titels (Auszugs aus der Konkurstabelle) vor. Die Forderung wurde bereits am 21.03.1980 festgestellt (Verjährung!?). Die Akten bzw. der Originaltitel wurde bereits (nach Ablauf von 30 Jahren) ordnungsgemäß ausgesondert.
    Kann ich nun den Titel überhaupt noch umschreiben? Muss ggf. der Originaltitel anhand der eingereichten vollstreckbaren Ausfertigung rekonstruiert werden?

  • Die Forderung wurde bereits am 21.03.1980 festgestellt (Verjährung!?).

    Wann die Forderung festgestellt worden ist, dürfte unerheblich sein. Viel spannender ist doch wann das Verfahren beendet worden ist, § 164 II KO, analog § 201 InsO.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Forderung wurde bereits am 21.03.1980 festgestellt (Verjährung!?).

    Wann die Forderung festgestellt worden ist, dürfte unerheblich sein. Viel spannender ist doch wann das Verfahren beendet worden ist, § 164 II KO, analog § 201 InsO.

    "Spannend" ist das richtige Wort. Viel spannender finde ich jedoch die Frage, wer dafür zuständig ist. Denn ich - hoffentlich - nicht. Der Antrag wanderte hier schon durch das ganze Haus. Insolvenzabteilung!?

  • Wurde denn in der Vergangenheit aus dem Titel nicht vollstreckt? Der "Titel" verjährt ja nur nach 30 Jahren, wenn er in irgendeiner Schublade vergessen wurde. Wenn vollstreckt wurde, muss es Nachweise darüber geben. Und dann muss doch auch nachvollzogen werden können, wo das Original abgeblieben ist.... :gruebel:

  • Nur dass für die Vollstreckung die - hier vorgelegte - vollstreckbare Ausfertigung des Titels verwendet wird und nicht das - ursprünglich in der Gerichtsakte befindliche - Original.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Viel spannender finde ich jedoch die Frage, wer dafür zuständig ist. Denn ich - hoffentlich - nicht. Der Antrag wanderte hier schon durch das ganze Haus. Insolvenzabteilung!?

    Was steht denn im GVP?

    Wenn der Antrag schon herum- und weitergereicht wurde, gibt es vermutlich keine Regelung mehr für Konkursverfahren. Dann fällt das meiner Meinung nach unter "sonstige Sachen, die nicht verteilt sind".

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