Guten Morgen,
mir liegt ein Antrag auf Umschreibung des Titels (Auszugs aus der Konkurstabelle) vor. Die Forderung wurde bereits am 21.03.1980 festgestellt (Verjährung!?). Die Akten bzw. der Originaltitel wurde bereits (nach Ablauf von 30 Jahren) ordnungsgemäß ausgesondert.
Kann ich nun den Titel überhaupt noch umschreiben? Muss ggf. der Originaltitel anhand der eingereichten vollstreckbaren Ausfertigung rekonstruiert werden?