Guten Tag!
Erblasserin ist russische Staatsangehörige und ist mit letztem Wohnsitz in Deutschland in meinem Zuständigkeitsbereich verstorben.Eine Tochter der Erblasserin ist weiterhin wohnhaft in Russische Förderation.Es wird nunmehr angefragt, ob es ausreicht, wenn diese Tochter bei einem russischen Notar die Erbausschlagung erklärt, diese Urkunde sodann nach Deutschland übersandt wird und hier von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt wird?
Außerdem wurde angefragt, ob eine Apostille benötigt wird?
Wenn ja, wer erteilt diese?
Erbausschlagung in Rußland vor einem deutschen Konsulat scheidet wohl aufgrund Entfernung und Armut der Erklärenden aus.
Ich hoffe, mir kann jemand antworten! Dankeschön!