Rußland-Erbausschlagung-Apostille

  • Guten Tag!
    Erblasserin ist russische Staatsangehörige und ist mit letztem Wohnsitz in Deutschland in meinem Zuständigkeitsbereich verstorben.Eine Tochter der Erblasserin ist weiterhin wohnhaft in Russische Förderation.Es wird nunmehr angefragt, ob es ausreicht, wenn diese Tochter bei einem russischen Notar die Erbausschlagung erklärt, diese Urkunde sodann nach Deutschland übersandt wird und hier von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt wird?

    Außerdem wurde angefragt, ob eine Apostille benötigt wird?
    Wenn ja, wer erteilt diese?

    Erbausschlagung in Rußland vor einem deutschen Konsulat scheidet wohl aufgrund Entfernung und Armut der Erklärenden aus.

    Ich hoffe, mir kann jemand antworten! Dankeschön!

  • Eine Apostille ist nicht grundsätzlich erforderlich.

    Die Erklärung kann in der nach den Regeln der Ortsform notwendigen Form abgegeben werden.

    Eine Ausschlagung einer der russischen Förderation zugehörigen Person darf ohnehin nicht bei einer dortigen deutschen Vertretung beglaubigt oder beurkundet werden:

    Vgl. https://germania.diplo.de/ru-de/service/…ndungen/1294380
    "Zwischen Deutschland und der Russischen Föderation gilt immer noch der deutsch-sowjetische Konsularvertrag vom 25. April 1958.

    Daher sind die folgenden Dienstleistungen an deutschen Auslandsvertretungen in der Russischen Föderation nicht möglich:

    • Beglaubigung von Unterschriften von nicht deutschen Staatsangehörigen
    • Beurkundung von einseitigen Willenserklärungen von nicht deutschen Staatsangehörige"

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Gut, rein vom Gefühl her dachte ich mir schon, dass die russische Tochter nicht beim deutschen Konsulat die Erbausschlagung erklären kann.

    Also, geht sie zu einem russischen Notar, schlägt aus und das ganze wird übersetzt in die deutsche Sprache und gut ist?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!