Bei mir ist ein Widerspruch gegen die EAO eingegangen. Da der Schuldner nicht in meinem Gerichtsbezirk wohnt, habe ich ihn darauf hingewiesen, dass wir nach § 764. 2 ZPO nicht zuständig sind und er die Abgabe des Verfahrens beantragen soll.
Darauf kam leider keine Antwort.
Hätte ich das Verfahren von Amts wegen abgeben müssen ? Weise ich den Widerspruch jetzt zurück ?