Abtretung bedingter Rückübertragungsansprüche Vormerkung

  • A und B sind Eigentümer zu ½.

    Beide übertragen ihr Eigentum an C. Zugunsten von B soll eine Vormerkung zurSicherung des bedingten Anspruches auf Rückübertragung eingetragen werden.(übliche Bedingungen)


    A. hat diese Ansprüche auf Rückübertragung ebenfalls.

    A. tritt diese Ansprüche an B. ab. Bedingungen sind hierfür keine vereinbart.

    Dann ist doch die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung der bedingtenAnsprüche auf Rückübertragung zu Gunsten von B. zulässig, oder?

    In den anderen Threads ging es immer darum, dass auch die Abtretung bedingtist. Dies ist hier aber nicht der Fall.

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