Ich hätte gern Eure geschätzte Meinung zu meinem Fall. Bin hier sowohl Nachlass- wie auch Betreuungsgericht.
Ich habe eine Betreute, die Alleinerbin nach dem Ehemann geworden ist. Erst wurde ein Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge erteilt. Sie zu 1/2 , der gemeinsame Sohn und die Tochter des Erblassers aus 1. Ehe je zu 1/4 Anteil. Die Betreute blieb im gemeinsamen ehelichen Haus leben und es dümpelte vor sich hin. Jetzt, ca. 10 Jahre später tauchte doch noch ein Testament auf und die Ehefrau (Betroffene) ist Alleinerbin. Barmittel gibt es nicht. Der Nachlass ist im Grunde das Wohnhaus, welches -gelinde ausgedrückt- auch kein Luxusbau ist. Ich habe es selbst gesehen. Und die Tochter weiß das auch, dass sie in sehr bescheidenen Verhältnissen gelebt haben. Alleinerbschein ist erteilt.
Nun möchte die Tochter aus 1. Ehe ihren Pflichtteil geltend machen. Die (ehrenamtliche) Betreuerin bat mich um Hilfe. Wir haben das Vermögensverzeichnis ausgefüllt und alle Belege beigefügt.
Der RA der Tochter teilte in seinem ersten Schreiben, dass der Einlagewert zum Todestag mit 96.32,00 € veranschlagt wird.
Nun verlangt die Tochter, dass die Betroffene ein Gutachten einholt von einem öffentlich-bestellten und vereidigtem Sachverständigen. Mir ist bekannt, dass sie gemäß § 2314 BGB einen Anspruch darauf hat und die Kosten vom Nachlass (also der Betroffenen) zu tragen sind. Das Problem ist, es gibt keinerlei Barmittel. Wovon soll das Gutachten bezahlt werden? Ich bin da auch etwas ratlos.