Die Deutsche Post erhöht zum 01.07.2019 das Porto für Briefsendungen, idR um 0,10 EUR je Briefprodukt.
In Insolvenzverfahren nach Inkrafttreten der ÄnderungsVO vom 04.10.2004 zur InsVV sind Auslagen nur noch auf den Regelsatz bezogen, so dass § 4 InsVV einschlägig (BGH, IX ZB 129/05, ZIP 2007, S. 440f) ist.
Da es sich bei der Durchführung von Zustellungen durch den Insolvenzverwalter um eine übertragene Aufgabe handelt, sind die Sachkosten zu erstatten, wobei diese in vollem Umfang zu erstatten sind. Hierbei kann der Aufwand geschätzt werden (BGH, IX ZB 129/05, a.a.O.; BGH, IX ZB 60/05, ZInsO 2008, 555ff).
Insoweit sehe ich keinen Grund, die geltend gemachten Sachkosten um 0,10 EUR netto nicht zu erhöhen.
Gibt es unter Euch begründete Zweifel?