Vorstandswahl im Verein

  • Es findet eine Vorstandswahl statt.
    Zwei Kandidaten stehen zur Wahl. Beide erhalten gleich viele Stimmen.
    Aufgrund des Wahlergebnisses zieht ein Kandidat seine Kandidatur zurück.

    Es wird nicht noch einmal neu gewählt. Vielmehr ist man der Meinung der andere Kandidat wäre damit gewählt.

    Ich würde dem nicht zustimmen. In seinem Wahlgang hatte er keine Mehrheit. Im Prinzip waren genauso viele Personen gegen ihn, wie für ihn.
    Die Rücknahme der Kandidatur lässt dessen Stimmen, meiner Meinung nach, nicht nachträglich wegfallen.
    Würdet ihr dies anders sehen?

  • Ich habe dazu folgendes gefunden:
    Die Vorstandswahl erfolgt durch Mehrheit der abgegebenen Stimmen. § 32 Abs. 1 S. 3 BGB.

    Die Ablehnung der Wahl führt nur dann zur Bestellung des Stimmennächsten, wenn dies in der Satzung so vorgesehen ist. Ein gezielter Verzicht zugunsten eines anderen ist daher grundsätzlich nicht möglich. (vgl. Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht 11. Aufl. Rn. 415 mit Verweis auf Sauter/Schwayer/Waldner, Rz. 252).

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!