Jura an der Fernuni Hagen

  • Hallo zusammen:)

    Ich bin bereits fertiger Rechtspfleger, aber in der letzten Zeit frag ich mich oft, ob‘s das nun schon gewesen sein soll.
    Die Fernuni Hagen bietet nun schon seit einiger Zeit das Jura-Studium zur 1. Staatsprüfung an und ich erwäge dies in Teilzeit zu studieren.

    Meine Frage ist nun hauptsächlich, wie es danach weiter gehen würde. Es würde sich ja dann das Rechtsreferendariat anschließen und ich frage mich, wie dieses mit meiner Lebenszeit-Verbeamtung zusammengebracht werden kann ������

    Vielleicht ist ja schon jemand diesen Weg gegangen und kann von seinen Erfahrungen berichten.

    Danke schon mal im Voraus:)

  • Referendariat und Rechtspflegertätigkeit schließen sich (zumindest faktisch) aus.

    Ich habe mich vor der Schwerpunktbereichsprüfung aus dem Landesdienst entlassen lassen, nachdem mein Antrag auf Beurlaubung vom OLG abgelehnt wurde.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Dazu gibt es hier im Forum schon eine vielzahl an Beiträgen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in welchem sich der Dienstherr auf eine Beurlaubung zugunsten des Referendariats eingelassen hat.

    Vor einigen Jahren hat mal ein Polizeibeamter aus (nach meiner Erinnerung) Berlin gegen die Ablehnung der Beurlaubung zur Ableistung des Referendatiats geklagt und haushoch vor dem VG verloren.

    Man sollte daher damit rechnen, dass, wenn man das alles bis zum Ende durchziehen will, man sich mit 99,999 %iger Wahrscheinlichkeit entlassen lassen muss.

  • Danke für die Antworten.
    Ich hab's mir beinahe schon gedacht...
    Ein Grund mehr die ganze Sache noch einmal in Ruhe zu überdenken :roll:

  • Ich hatte mal einen Kollegen, der hat sich einfach fürs Studium beurlauben lassen und locker während der Beurlaubung noch das Referendariat hinten drangehängt (sogar im selben Bundesland). Ist keinem groß aufgefallen.

    Es gibt aber auch die Möglichkeit, bei der Fernuni noch den Master (ohne Referendariat) dranzuhängen. Befähigt zwar nicht zum Richteramt, erfüllt aber die Voraussetzungen für den früher so genannten "höheren Dienst" einer Behörde.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Es gibt aber auch die Möglichkeit, bei der Fernuni noch den Master (ohne Referendariat) dranzuhängen. Befähigt zwar nicht zum Richteramt, erfüllt aber die Voraussetzungen für den früher so genannten "höheren Dienst" einer Behörde.

    Dann aber m. E. "nur" als Tarifbeschäftigter; für die Laufbahnbefähigung "höherer Dienst" benötigt man üblicherweise ein Referendariat oder war bereits für Zeitraum X (bspw. als Trainee) als Tarifbeschäftigter tätig.

    Finanziell lohnt es sich ohne Verbeamtung nach meinem Empfinden nicht. E 13 entspricht pi mal Daumen A 11, auch unter Berücksichtigung einer privaten Krankenversicherung.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Es gibt aber auch die Möglichkeit, bei der Fernuni noch den Master (ohne Referendariat) dranzuhängen. Befähigt zwar nicht zum Richteramt, erfüllt aber die Voraussetzungen für den früher so genannten "höheren Dienst" einer Behörde.

    Dann aber m. E. "nur" als Tarifbeschäftigter; für die Laufbahnbefähigung "höherer Dienst" benötigt man üblicherweise ein Referendariat oder war bereits für Zeitraum X (bspw. als Trainee) als Tarifbeschäftigter tätig.

    Finanziell lohnt es sich ohne Verbeamtung nach meinem Empfinden nicht. E 13 entspricht pi mal Daumen A 11, auch unter Berücksichtigung einer privaten Krankenversicherung.

    Aber 100%ig kann man mit einem Master Beamtin/Beamter werden. Der Masterstudiengang ist mit dem 2. Staatsexamen in der Verwaltung absolut gleichwertig. Davon abgesehen toben in meiner Verwaltung auch etliche (Leitende) RegierungsdirektorInnen mit nicht juristischen Studiengängen rum (BWL, VWL und Sozialwissenschaften etc.).

    Siehe § 14 Abs. 4 NBG.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Das wollte ich gar nicht bestreiten :)

    Mir ging es um die weiteren laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, die _neben_ dem wissenschaftlichen Hochschulabschluss vorliegen müssen. Du hast es ja schon zitiert, dort Abs. 4 S. 1. Entweder Vorbereitungsdienst (=Referendariat), oder eine entsprechende berufliche Tätigkeit (=Trainee o. ä.). Mit einem "blanken" Master direkt von der Hochschule wird man nicht verbeamtet. Das dürfte in eigentlich allen Landesbeamtengesetzen ähnlich gestaltet sein.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Alle Berufseinsteiger durchleben bei uns einen mind. 6-monatigen Vorbereitungsdienst/Einführung. Auch die Damen und Herren Volljuristen mit Referendariat.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Das ist doch ne super Sache, aber recht wahrscheinlich nicht das, was § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Hs. 2 NBG meint. Das wird meist in den Laufbahngesetzen noch weiter ausdifferenziert. Wer direkt von der Hochschule mit Master kommt, absolviert einen Vorbereitungsdienst. Ist das nicht vorgesehen (also meist in allen Fällen, in denen es nicht um Juristen geht), wird "eine nach Art und Dauer qualifizierende berufliche Tätigkeit" notwendig. In den Ausschreibungen ist es dann üblicherweise noch konkreter erklärt.

    War mir irgendwie wichtig, weil ich oft genug "lange gesichert" gesehen habe, weil eine Ernennung "nur" mit Master nicht zulässig war. :oops:

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Als alternatives Szenario würde ich in den Laufbahnverordnungen eröffete Möglichkeiten betrachten, berufsbegleitend die Voraussetzungen für einen Aufstieg zu erlangen.

    Siehe etwa §§ 24 ff LVO NRW oder § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 NLVO.

    Bei der Justiz bringt das nicht wirklich etwas, aber es gibt ja auch andere interessante Betätigungsfelder, in die man mit Rpfl.-Background kommen kann und die in Sachen Aufstieg und Beförderung vielleicht auch schönere Aussichten bieten.

    Dann ist man auf jeden Fall von dem Entlassungsszenario weg.

  • Dazu gibt es hier im Forum schon eine vielzahl an Beiträgen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in welchem sich der Dienstherr auf eine Beurlaubung zugunsten des Referendariats eingelassen hat.

    Ich schließe mich dem Tenor aller an. Referendariat = Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Für den Master und die angestrebte Laufbahn im hD: Es empfiehlt sich frühzeitig mit dem Dienstherren über seine Änderungswünsche zu reden.
    Gerade im Hinblick darauf, dass viele Studiengänge auch nicht unerheblich Geld kosten, lohnt es sich frühzeitig seine Möglichkeiten auszuloten.
    Wenn der Dienstherr möchte, kann er das Vorankommen sehr gut fördern. Sei es durch Sonderurlaub bei Präsenz- und Prüfungsphasen oder auch mit der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, die dem hD und dem Erfordernis der 2- Jährigen Berufserfahrung entsprechen.
    Interessantes Konstrukt:
    Sonderurlaub ohne Bezüge, aber unter Fortzahlung der Versorgungsrücklage und gleichzeitiger Beschäftigung als Tarifbeschäftigter.
    Charmanter Vorteil: hohes Brutto, keine Sozialabgaben

    Soweit ich es mitbekommen habe, kann der offizielle Vorbereitungsdienst (Trainee) für den hD bei den Ländern aber auch als Beamter im gD absolviert werden. Es empfiehlt sich aber dringend sich vorher mal darüber zu informieren, welche Abschlussnote verlangt wird.
    Bei diversen Bundesministerien liegt der Masterschnitt bei 1,6 (im Gegensatz dazu wird bei Volljuristen ja nur darauf geachtet, ob sie einigermaßen regelmäßig atmen können :teufel:)

  • ... (im Gegensatz dazu wird bei Volljuristen ja nur darauf geachtet, ob sie einigermaßen regelmäßig atmen können :teufel:)

    Auch der Smiley rettet den Unsinn dieser Aussage nicht. Es gibt Einstellungsnoten für den höheren Justizdienst, die zwar mittlerweile mangels Bewerbern etwas abgesenkt werden müssen, aber gleichwohl nicht ohne sind. In Bayern werden damit rund 2/3 der Absolventen von vorne herein ausgeschlossen, weil die Einstellungsnote nicht erreicht wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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