• Hallo, der Antragsteller ist die Enkeltochter des Verstorbenen und möchte einen Erbscheinsantrag stellen. Die anderen Enkelkinder bzw. Kinder haben ausgeschlagen. Brauche ich zum Nachweis auch deren Geburtsurkunden zur Beantragung des Erbscheinsantrag?
    LG

  • Jein. ;)

    Du brauchst die Geburtsurkunde des Kindes des Erblassers, welches der Elternteil Deines Antragstellers ist. Alle Urkunden, die Du zum Nachweis des Erbrechts brauchst.
    Hatte der Erblasser mehrere Kinder und die wiederum Kinder, welche ausgeschlagen haben, bauchst Du von denen keine Geburtsurkunde. Das gibt leider die Darstellung des Sachverhalts nicht her.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Du brauchst die Urkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis der Erben zum Erblasser nachweisen. Mehr nicht.
    § 352 I Nr. 3 und Absatz III FamFG


    Ich ergänze: Der Wegfall von Erben ist auch durch öffentliche Urkunden nachzuweisen; diese dürften sich aber bereits in der NL-Akte befinden.

    Korrekt, der Wegfall durch Vorversterben! Aber danke für die Ergänzung.

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