Hallo zusammen,
kurz vorab:
Es ist Amtsvormundschaft gemäß § 1791 c BGB eingetreten, da die Mutter noch nicht volljährig ist. Außerdem wurde durch die Großmutter des Mündels ein Antrag auf Vormundwechsel gestellt.
Bevor dieser nun entschieden werden konnte, ist die Familie nach Rumänien gezogen.
Was wird nun gemacht? Hebe ich die Vormundschaft auf? Weiterlaufen lassen macht natürlich auch keinen Sinn.
Ich freue mich auf eure Ideen