Hallo
Hinterlegt werden soll ein Order(-Verrechnungs)scheck durch einen Betreuer. Namentlich als Berechtigter ist der Betreuer des verstorbenen Betreuten bezeichnet .
Hinterlegt werden soll nun zugunsten des Scheckausstellers und zugunsten der unbekannten Erben des Betreuten.
Mich macht stutzig, dass der Scheck zugunsten des Betreuers persönlich ausgestellt worden ist. Es wurde als Begünstigter ausschließlich der Name des Betreuers eingetragen.
Sehr ihr hier (wie ich) Probleme dahingehend, dass der Empfänger nicht unbekannt ist, da der Betreuer den Scheck einlösen könnte und ggf. sodann das Geld hinterlegen könnte? Sofern ihr dahingehend keine Probleme seht, wen würdet ihr als Empfangsberechtigten ansehen?
Liebe Grüße