Hallo in die Runde!
Ich bin etwas ratlos...
Schuldner begehrt Räumungsschutz für 2,5 Monate (Mietvertrag liegt vor).
Gl.-V. beantragt, dass dieser nur gegen Sicherheitsleistung (§ 765 a Abs. 1 Satz 2 iVm § 732 Abs. 3 ZPO)
gewährt wird, und zwar i. H. der nicht gezahlten Miete für den Zeitraum des Aufschubs. Grund: der Gl.-V. zweifelt an,
dass der Sch. nach Fristablauf des Aufschubs ausziehen wird.
Was haltet Ihr denn von sowas? Der RT ist übermorgen (07.06.).
Der Schuldner wird diese SiLei nicht zahlen (können), die Mietrückstände sind enorm.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Vollstrecki