Hallo Rechtsfreunde
ich hoffe meine Frage ist hier richtig gestellt. Ich habe das Gefühl, dass alles, was mit einem Tausch zutun hat, nirgends so richtig preisgegeben wird. Ist ein Tausch auch innerhalb der ersten 5 Jahre trotz der Verpflichtung möglich? Entstehen eventuell Rückzahlungsansprüche?
Wie geht man vor? Fragt man erstmal sein Wunsch-OLG an und stellt dann einen Antrag bei seinem OLG oder ist es sinnvoller erst einen Tauschpartner zu finden?
Liebe Grüße