Vorbereitung Versteigerungstermin

  • Hallo,

    ich wäre dankbar, wenn (erfahrene) Kollegen mitteilen könnten, wie sie sich auf die Versteigerungstermine vorbereiten und worauf man im Termin besonders achten sollte.
    Ich hab die Abteilung erst übernommen und hier am Gericht niemanden mehr zur Hand, der mir Tipps geben könnte. :oops:

    Danke!

    (Ich habe über die Suchfunktion nichts gefunden; falls es so einen Thread schon gibt: bitte verlinken!)

  • Da könnte man sicherlich einiges zu sagen.

    Ich halte es für besonders wichtig, den Termin frühzeitig vorzubereiten, um dabei mögliche Probleme zu erkennen. Gerade in der Anfangsphase sollte man sich konkret überlegen, welche Probleme sich ergeben könnten oder welche Anträge realistisch erscheinen. Auf alles vorbereiten macht keinen Sinn und führt nur zu unnötiger Unsicherheit.

    Und immer im Hinterkopf behalten: Man kann auch einen Termin unterbrechen, um einen Kollegen zu befragen (das darf man natürlich nicht so sagen). Vielleicht hast Du ja auch jmnd. den Du anrufen kannst.

  • Im Prinzip 1x die Akte komplett durcharbeiten, alles wichtige notieren (für die Kosten und für das Protokoll; und was sonst noch wichtig ist/sein könnte) und auf Besonderheiten achten. Zusätzlich noch überlegen, ob und welche Anträge gestellt werden könn(t)en und welche eher ziemlich sicher sind, wie zB Gesamtausgebot unter Verzicht auf Einzelausgebote bei Wohnung und Stellplatz oder mehreren Schuldnern.
    Da kann auch ein Anruf beim Gläubiger/Vertreter nützlich sein, um mal nachzufragen, was die vorhaben oder du weist schon mal darauf hin, auf welche Beträge du die Ersatzwerte für die Abteilung II festsetzen wills, wenn es eine Auflassungsvormerkung, Erbbauzinsreallast oä gibt.

    Hast du keine Studien- oder sonstige Kollegen im ZVG-Bereich, die du kennst und anrufen kannst? Wäre einfacher.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hast du keine Studien- oder sonstige Kollegen im ZVG-Bereich, die du kennst und anrufen kannst? Wäre einfacher.

    Von meinem Studienkollegen aus dem OLG-Bezirk bin ich die einzige, die ZVG bearbeiten muss - und meinen ehemaligen Ausbilder möchte ich aus diversen Gründen nicht anrufen.

    Aber danke euch beiden für die Tipps. :)

  • Nicht nur für die Terminsvorbereitung: Du könntest mal mit Versteigerungsrechtspflegern von Nachbargerichten telefonieren. Sie sind wahrscheinlich bereit Dir in kniffligen Sachen auf den richtigen Weg helfen.

  • Hast du schon einige Termine miterlebt oder kannst dich noch an Termine aus dem Studium erinnern?

    Das einzige, was du nicht beeinflussen kannst, ist, ob und wieviele Gebote abgegeben werden. Das sollte dir daher auch egal sein - wenn jemand bietet, ist es gut und wenn nicht, dann auch. Es ist nicht deine Aufgabe, die Immobilie loszuwerden, sondern ein korrektes Verfahren durchzuführen.

    Was du ein bisschen lenken oder anstupsen kannst, sind die Anträge im Vorfeld. Liegen schon Anträge nach §§ 59 oder 63 ZVG im Vorfeld vor oder zeichnen sie sich ab? Bei mehreren Miteigentumsanteilen oder Objekten kann man auch ruhig den Gläubiger fragen, ob Anträge zu Ausgebotsarten gestellt werden oder es bei Einzelausgeboten bleiben soll (die meisten werden dann ganz schnell wach und beantragen Gesamt unter Verzicht auf Einzel).

    Ist mit vielen Leuten im Termin zu rechnen, die sich für das Objekt interessieren? (schauen, wieviele Gutachtenabschriften gebührenpflichtig erteilt wurden und bei der Geschäftsstelle nachfragen, ob dort viele Leute zur Einsicht ins Gutachten o.ä. da waren)

    Ich bereite das geringste Gebot und den Entwurf des Protokolls (soweit möglich) ungefähr eine Woche vor einem Termin vor, um eben rechtzeitig sehen zu können, was möglich wäre und wie der Termin aus meiner Sicht optimal liefe.
    Der Gläubiger hat den Verfahrensablauf insgesamt durch seine Antragsmöglichkeiten im Griff und einem Gläubigervertreter ist eher nicht daran gelegen, dir das Leben schwer zu machen, da er auch an einem verfahrensfehlerfreien Zuschlag interessiert ist.

    Für Einzelfragen ist die Kommentierung im HRP zum Beispiel auch nicht verkehrt.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • "Gebührenpflichtige Gutachtenabschriften"?? :eek:

    Die Gutachten sind unter http://www.zvg-portal.de kostenfrei abrufbar. Mit ein Grund, warum das genutzt werden sollte (ist aber eine andere Diskussion, die an anderer Steller bereits geführt wurde).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hast du schon einige Termine miterlebt oder kannst dich noch an Termine aus dem Studium erinnern?

    In der Praxisphase selbst durfte ich leider keinen Termin halten und die, die ich miterleben durfte, bestanden aus meinem Ausbilder, dem Bankvertreter und mir.

    Ich habe bereits zwei Termine gehalten, die (zum Glück) auch relativ ereignislos waren. Da hab ich auch das Protokoll vorbereitet und die Akte noch einmal durchgearbeitet. Aber ich wäre gern sicherer, weil jetzt auch größere Termine anstehen (auch mit einer gerichtsbekannten Querulantin) und bin sehr dankbar für eure Ratschläge. :)

  • "Gebührenpflichtige Gutachtenabschriften"?? :eek:

    Die Gutachten sind unter http://www.zvg-portal.de kostenfrei abrufbar. Mit ein Grund, warum das genutzt werden sollte (ist aber eine andere Diskussion, die an anderer Steller bereits geführt wurde).

    Doch sicher nur, wenn Kopien beim Gericht abgefordert werden.
    Ist doch Entscheidung des Interessenten, ob er selber druckt oder uns bemüht.

    Bei uns werden keine Kopien abgefordert. Und wenn, würden wir auf die Homepage verweisen. Ich kopiere doch kein Gutachten für Interessenten (oder lasse kopieren).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hast du schon einige Termine miterlebt oder kannst dich noch an Termine aus dem Studium erinnern?

    In der Praxisphase selbst durfte ich leider keinen Termin halten und die, die ich miterleben durfte, bestanden aus meinem Ausbilder, dem Bankvertreter und mir.

    Ich habe bereits zwei Termine gehalten, die (zum Glück) auch relativ ereignislos waren. Da hab ich auch das Protokoll vorbereitet und die Akte noch einmal durchgearbeitet. Aber ich wäre gern sicherer, weil jetzt auch größere Termine anstehen (auch mit einer gerichtsbekannten Querulantin) und bin sehr dankbar für eure Ratschläge. :)

    Sicherer wird man im Laufe der Zeit. Das gilt für ZVG wie für alle anderen Bereiche.
    Im Übrigen ein bisschen zur Beruhigung: Wenn man einen Fehler macht, fällt es in der Regel nicht auf, da die wenigsten Beteiligten Ahnung haben.

  • Am wichtigsten ist: Ruhe bewahren.

    Bedenke, was zu tun ist, je nachdem, wie der Termin ausgehen könnte:
    a) Terminsaufhebung
    b) Einstellung/Aufhebung im Termin vor/nach Aufforderung zur Abgabe von Geboten
    c) Einstellung/Aufhebung nach Ende der Bietzeit
    d) Anberaumen Zuschlagsverkündungstermin (bei Vorliegen triftiger Gründe)
    e) Zuschlagsentscheidung.
    Zu Zeiten vor ForumSTAR hatten wir an meinem Amtsgericht eine sehr umfangreiche Sammlung an Beschlussvorlagen, die man sich in Word wunderbar sortieren und strukturieren konnte, je nach Verfahrenslage. Vom Regelfall bis zum Exoten war dort zusammengetragen, was uns schon einmal begegnet war. ForumSTAR sei es geklagt, dass das thematische Sortieren eigener Beschlussvorlagen dort ebenso unzulänglich ist wie das Herüberkopieren von ganzen Beschlüssen nebst Verfügung aus Word oder Excel.

    Mein Terminsprotokoll-Rohentwurf war mein Fahrplan durch den Termin. Es gab nur wenige Gelegenheiten, bei denen die Beteiligten oder andere Anwesenden dabei zu Wort kamen. Geredet wird, wenn ich das Wort erteile. So behielt ich das Ruder auch bei schwierigem Publikum in der Hand.

    Sehr wichtig ist, alles zu protokollieren, was im Termin passiert und ob vor oder nach Aufforderung zur Abgabe von Geboten, vor oder nach der Verkündung der Zuschlagsentscheidung. Wenn Du überrumpelt werden sollst, kann es auch sinnvoll sein, dass Du die Sitzung für einen bestimmten Zeitraum unterbrichst. Es gibt keinen Grund, sich unter Druck setzen zu lassen, statt sich die Zeit zum Nachdenken zu verschaffen.

    Im Übrigen hatte ich mir angewöhnt, das Terminsprotokoll und das geringste Gebot spätestens dann vorzubereiten, wenn ich die Mitteilung nach § 41 II ZVG rausschickte. Wenige Tage vor dem Termin prüfte ich das dann auf weiter eingegangene Anmeldungen oder sonstige zu berücksichtigende Änderungen der Sachlage.

  • Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du an Deinem Gericht die Einzige, die ZVG-Sachen bearbeitet. Vielleicht kannst Du mit Deiner Vertreterin oder Deinem Vertreter vereinbaren, dass Ihr gemeinsam in die Termine geht. Das ist selbst für erfahrene Kräfte ein probates Mittel, um Haftungsrisiken vorzubeugen. Wir haben das während meiner - allerdings schon sehr lange zurückliegenden - ZVG-Zeit erfolgreich praktiziert.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich hab mich damals mit §§ 175 – 183 GVG beschäftigt, dadurch bin ich viel sicherer gewesen und konnte ganz anders vorgehen, insbesondere wenn mal in der Verhandlung ein Handy klingelt oder wenn die ganz schwierigen Beteiligten kommen und man die Sitzungspolizei braucht. Außerdem würde ich mal prüfen, ob du ggf. jemanden bei schwierigen Beteiligten mit in den Termin nimmst (und wenn es der mittlere Dienst ist). Erfahrungsgemäß verhalten sich die schwierigen Beteiligten schon etwas anders, wenn zwei Leute vorne sitzen. Außerdem sehen zwei mehr als einer und die Anwesenheit eines Kollegen bestärkt dann auch, insbesondere wenn man sich Aufgaben aufteilt.


    Ich hab damals zum Glück Vordrucke für alles gehabt, das fand ich wichtig. Z.B. alle möglichen Beschlussvorlagen (wie 15.Meridian schreibt), Quittungen für Rückgaben der Verrechnungsschecks (andere lassen sich das im Protokoll selbst quittieren), Vordrucke für die Gründung einer GbR (das kommt auch mal vor). Außerdem immer Telefonliste mit Nummern für die Wache (sofern kein Notknopf da ist), möglichst einen Kollegen und einen mittleren Dienst (z.B. Anfertigung von Kopien oder ähnliches). Überlege dir auch, ob du Registereintragungen direkt im Internet einsehen bzw. prüfen willst (dann die Kennung mitnehmen). Briefumschläge nehme ich immer mit, falls mehrere Schecks abgegeben werden, um diese nachvollziehbar zu trennen.


    Den Tipp von einigen, die Verhandlungen im Zweifel zu unterbrechen, kann ich nur bestätigen. Auch wenn ich das ungern und selten mache. Letztens habe ich das gemacht, weil eine Bieterkonstruktion (Details sind egal) unzulässig war. Ich wusste, dass das so nicht ging und hab trotzdem unterbrochen, allein um kurz durchatmen zu können und die innere Anspannung los zu werden. Ich war bei zwei Kollegen, hab die kurz gefragt und war mir dann innerlich so sicher, dass ich den Termin weitergeführt und meine Souveränität nicht verloren hab. Außerdem hat das auch Ruhe bei den Bietern gebracht, die durch das Auftreten etwas irritiert waren, so dass es dann ganz flott zum Ende der Gebotsabgaben ging. Diese taktischen Tricks lernt man aber mit der Zeit.


    Bei den Bietern würde ich darauf achten, dass du mitkommst. Manchmal bringen die soviel Tempo rein, dass ich erstmal „Stopp“ rufen muss, um mitzukommen. Du machst das Tempo und du musst da nachher durchsehen, wer wer ist.

    Als letztes würde ich mir ggf. Gedanken machen, wie du auf die üblichen Fragen reagierst. (Üblich sind: „Wie komme ich jetzt ins Haus?“, „Muss ich sofort alles bezahlen?“, „Welche Kosten kommen jetzt noch auf mich zu?“, „Wann zieht der Schuldner aus bzw. wie krieg ich ihn raus?“). Mehr fallen mir gerade nicht ein, aber vielleicht haben die anderen noch mehr auf Lager.

    Ggf. solltest du dir vorher überlegen, wer ab welchem Gebot Sicherheitsleistung beantragen kann, wer 85a und 74a beantragen kann usw. Beiuns ist das meist sehr einfach zu bestimmen (weil es oft der betreibende Gläubiger ist bzw. bei Sicherheit auch der Schuldner), aber im Einzelfall kann das schon problematisch sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Meck-Pomm (6. Juni 2019 um 17:29) aus folgendem Grund: Formatierung


  • Aber ich wäre gern sicherer, weil jetzt auch größere Termine anstehen (auch mit einer gerichtsbekannten Querulantin) (...)


    Ein vorsorglicher Rat für Deine möglicherweise kommenden ZVG-Fragen: Behalte im Hinterkopf, dass das Forum öffentlich einsehbar ist. Es ist also denkbar, dass sich Beteiligte in Beiträgen wiedererkennen können. Man sollte die Beiträge möglichst so schreiben, dass dies nicht passiert oder man sich in einem solchen Fall zumindest nicht angreifbar macht.

  • Quittungen für die Scheckrückgabe sind mE völlig überflüssig. Im Protokoll wird allgemein vermerkt, dass alle Sicherheiten (außer ggf der des Erstehers) zurückgegeben wurden.
    Die Bieter geben mir den Scheck, ich notiere, von wem der ist und gebe in an diesen zurück, selbiges mit Bürgschaften.

    Ein Vordruck für die GbR-Gründung...die keiner Form bedarf?
    (Und die unmittelbar nach deiner "Protokollierung" wieder geändert werden kann?)

    In mehreren Jahren und mehreren hundert Versteigerungsterminen gab das nie Probleme. Es kam insbesondere noch nie einer später, der behauptet hätte, er hätte den Scheck nicht zurückerhalten.
    Unabhängig davon, was sein sollte, wenn der Scheck wirklich mal versehentlich bei Gericht bleiben sollte.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • "Gebührenpflichtige Gutachtenabschriften"?? :eek:

    Die Gutachten sind unter http://www.zvg-portal.de kostenfrei abrufbar. Mit ein Grund, warum das genutzt werden sollte (ist aber eine andere Diskussion, die an anderer Steller bereits geführt wurde).

    Ohne das jetzt inhaltlich diskutieren zu wollen: Es gibt weiterhin Gerichte (auch unseres), die die Gutachten nicht komplett im ZVG-Portal hochladen, sondern nur ein Exposée. Da liegen dann Überstücke der Gutachten vor, die erworben werden können.
    Nur wenn diese Überstücke nicht ausreichen sollten, werden hier ggf. Abschriften gefertigt oder eben weitere Überstücke vom Gutachter erbeten.

    Ob das so richtig ist oder ob wir da steinzeitlich sind, möchte ich - da nicht Threadthema - da nicht weiter diskutieren, sondern nur diesen Aspekt erläutern.


    Ich hab mich damals mit §§ 175 – 183 GVG beschäftigt, dadurch bin ich viel sicherer gewesen und konnte ganz anders vorgehen, insbesondere wenn mal in der Verhandlung ein Handy klingelt oder wenn die ganz schwierigen Beteiligten kommen und man die Sitzungspolizei braucht. Außerdem würde ich mal prüfen, ob du ggf. jemanden bei schwierigen Beteiligten mit in den Termin nimmst (und wenn es der mittlere Dienst ist). Erfahrungsgemäß verhalten sich die schwierigen Beteiligten schon etwas anders, wenn zwei Leute vorne sitzen. Außerdem sehen zwei mehr als einer und die Anwesenheit eines Kollegen bestärkt dann auch, insbesondere wenn man sich Aufgaben aufteilt.

    Absolut richtig und wichtige Punkte.
    Souveränes Auftreten hilft dabei immer - ich sage zu Beginn jeder Sitzung, dass ich kein Handy sehen oder hören möchte und jeder, der sein Mobiltelefon bedienen möchte, dies sehr gerne tun kann - allerdings auf dem Gerichtsflur und nicht im Saal.
    Irgendjemand holt sein Handy zwischendurch trotzdem raus, manchmal reicht da ein klarer Blick in die Richtung, meistens ist ein "Ich bitte darum, die Mobiltelefone wieder einzustecken oder auf dem Flur zu verwenden" mit ruhiger, aber klarer Stimme, dennoch genug.
    Oft genug kam dann sowas wie "Ich wollte nur kurz was nachgucken", "ich guck mir hier nur Fotos meiner Enkel an" - darauf kam immer ein "Es ist mir egal, was sie mit dem Handy gerade machen, es hat hier nichts zu suchen" und fertig. Falls jemand immer noch nicht hören möchte, kann man ihn gerne darauf hinweisen, dass er des Termins verwiesen werden kann, wenn er diese Anordnungen nicht befolgt.

    In dem Zusammenhang vielleicht nicht ohne (gerade, wenn schwieriges Publikum erwartet wird): Habe die Durchwahl der Wachtmeisterei parat! Bei uns im Saal gab es eine direkte Verbindung durch Knopfdruck, wodurch ich im Notfall direkt jemanden hätte anfordern können.
    Und sensibilisiere die Wachtmeister. Die kennen das schwierige Publikum in der Regel ja auch und sind dadurch schonmal vorgewarnt, dass sie gefordert sein könnten.

    Zitat


    Quittungen für Rückgaben der Verrechnungsschecks (andere lassen sich das im Protokoll selbst quittieren),

    Benutzt meine Vertreterin auch, ich jedoch nicht. Keiner von uns hatte jemals Probleme damit, muss man also für sich selbst entscheiden.

    Zitat

    Vordrucke für die Gründung einer GbR (das kommt auch mal vor).

    Mein Fragezeichen ist da so groß wie das von Araya.

    Zitat

    (Telefonnummern von) möglichst einen Kollegen und einen mittleren Dienst (z.B. Anfertigung von Kopien oder ähnliches).

    Wirklich ein sehr wichtiger Tipp.
    Da bei uns Gutachtenüberstücke vorhanden sind, habe ich gelegentlich auch schonmal die Geschäftsstelle gebeten, weitere Überstücke zur Einsichtnahme in den Saal zu bitten.

    Zitat

    Überlege dir auch, ob du Registereintragungen direkt im Internet einsehen bzw. prüfen willst (dann die Kennung mitnehmen).

    Ich will dich hier mal beeinflussen :D Ich tu das nicht und würde das auch nicht zwingend raten. Beides ist möglich, allerdings bist du meines Erachtens auf der sicheren Seite, wenn du eben nicht nochmal selbst nachschaust (wenn, dann müsstest du das für alle machen).

    Zitat

    Briefumschläge nehme ich immer mit, falls mehrere Schecks abgegeben werden, um diese nachvollziehbar zu trennen.

    Das ist auch eine gute Idee.
    Ich habe in der Regel den Personalausweis zusammen mit dem Scheck bei mir vorne liegen lassen, um es entsprechend zuordnen zu können. Die Persos lasse ich - sofern kein Einwand erhoben wird - eh gerne bei mir liegen, um bei erneutem Bieten den Namen schnell zuordnen zu können.


    Zitat

    Bei den Bietern würde ich darauf achten, dass du mitkommst. Manchmal bringen die soviel Tempo rein, dass ich erstmal „Stopp“ rufen muss, um mitzukommen. Du machst das Tempo und du musst da nachher durchsehen, wer wer ist.

    Auch ein wirklich wichtiger Tipp!
    Es herrscht ja kein Zeitdruck, der Termin ist erst um, wenn du den Schluss der Versteigerung verkündest (im Regelfall). Lass dich beim Protokollieren und Prüfen der Gebote daher nicht hetzen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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