Der Betreute möchte in ein anderes Heim umziehen.
Bedarf die Kündigung des bisherigen Heimvertrags einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung ?
Bedarf der Abschluss des Heimvertrags mit dem neuen Heim einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung ?
Der Betreute möchte in ein anderes Heim umziehen.
Bedarf die Kündigung des bisherigen Heimvertrags einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung ?
Bedarf der Abschluss des Heimvertrags mit dem neuen Heim einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung ?
Die Kündigung eines Heimvertrags bedarf keiner Genehmigung.
LG Münster, Beschluss vom 23. 11. 2000 - 5T 998/00
NJW-RR 2001,1301
Der Abschluss eines Heimvertrags ist nicht genehmigungspflichtig.
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Altenheim
beck-online. GROSSKOMMENTAR, § 1907 BGB Rz.: 11-14
a.M. Harm: Der "Heimvertrag" und die Genehmigungspflichten gem. § 1907 BGB
Rpfleger 2012, 53
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath…S-53&readable=1
Der Betreute möchte in ein anderes Heim umziehen.
Das klingt ja so, als ob er das selbst entscheiden kann und die Verträge auch kündigen bzw. abschließen kann.
Der Betreute möchte in ein anderes Heim umziehen.
Das klingt ja so, als ob er das selbst entscheiden kann und die Verträge auch kündigen bzw. abschließen kann.
Ja, aber Betreute dürfen ja nichts selbst machen. Warum wären sie sonst entmündigt?
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