Eintragungen in Abt. II und III sind mit unleserlicher Handschrift verfasst - 28 GBV?

  • Ich habe erstmals in meinem beruflichen Leben ein Grundbuch (neue Bundesländer) vorgefunden, wo Eintragungen in Abt. II und III handschriftlich vorgenommen worden sind. Die Eintragungen sind 70-90 Jahre alt und mit alter Handschrift verfasst. Obwohl ich alte Handschriften grds. lesen kann, ist es bei dieser nicht möglich (Grund: niedrige Qualität der Handschrift, auf extrem engem Raum).

    Um es kurz zu fassen: Ich habe große Zweifel, ob ein heutiges Grundbuchamt einen von mir so verfassten Antrag oder sogar Eintragungsbewilligungen akzeptieren müsste.

    Ist es denkbar, dass in Folge eines nachträglichen Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 GBV eine Umschreibung des Grundbuchs gemäß § 28 S. 2 GBV in Betracht kommt?

    Ich kann mir schon vorstellen, dass es hier Widerstand gibt oder dass man möglicherweise diejenigen verlacht, die alte Handschriften nicht lesen können (Fraktur-Druckschrift ist etwas ganz anderes, weil es dort ja auch einheitliche Standards gibt, anders als bei Krickel-Krackel). Diejenigen, die dies tun, würden sich gewiss auch über entsprechend gesetzte Eintragungsunterlagen freuen. Es entspricht heute Verkehrssitte, dass Eintragungen in Druckschrift oder jedenfalls heute lesbarer Schreibschrift verfasst sein müssen, überhaupt wie alle Verfahrenshandlungen (Klagen, Registeranmeldungen, sonstige Anträge ans Gericht).

    Rechtlich erscheint mir aber folgendes gegeben: Im Handelsregisterverfahren hat ein Gericht einmal entschieden, dass bei technischer Unleserlichkeit (aus Sicht des Handelsregisters) der Notar eine leserliche Abschrift herstellen müsse. Das müsste hier entsprechend gelten, jedenfalls dann, wenn das Grundbuchamt selbst die Eintragungen für unleserlich hält. Wenn es sie für leserlich hält, mag es mir den Inhalt ja wiedergeben:teufel:

    Würde man den Vergleich mit Testamenten erstellen, so wäre nur die objektive Unleserlichkeit die Grenze. Aber der Vergleich ist nicht zulässig, weil ein Testament ein privates Dokument ist. Der Testator muss nicht prüfen, ob ein einmal errichtetes Testament in Folge geänderter Gewohnheiten nunmehr für die Mehrheit der Bevölkerung (und wohl auch: Nachlassgerichte) nicht mehr lesbar ist. Das Grundbuch ist hingegen ein staatliches Register, welches eine aktuelle Auskunft geben muss.

    Ich gehe aber davon aus, dass es hierzu Rechtsprechung etc. gibt. Für Einschätzungen wäre ich dankbar.

  • Manchmal ist in der Grundakte eine maschinengeschriebene Abschrift enthalten. Vll mal auf dem Grundbuchamt nachfragen.

  • s. o.
    Rechtsprechung ist mir nicht bekannt. Ich gehe davon aus, daß es nicht in Brandenburg spielen kann, da solche Eintragungen bei der Umstellung auf das elektronische Grundbuch verschwunden sein müßten.

    Der Vorschlag, die Grundakte hinzuzuziehen, kann helfen. Sehr oft ist die Bewilligung in diesem Alter aber auch handgeschrieben...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bisschen off Topic, aber mal aus Interesse: werden die Grundbücher bei euch nicht ohnehin zeitnah umgeschrieben bzw. sind es schon? Oder bin ich hier nur verwöhnt, weil das in Ba-Wü (offiziell vollständig, aber da liegen sicher noch Leichen rum) seit Ende letzten Jahres erledigt ist?

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"


  • Der Vorschlag, die Grundakte hinzuzuziehen, kann helfen. Sehr oft ist die Bewilligung in diesem Alter aber auch handgeschrieben...

    Habe auch bei so alten Bewilligungen schon viele mit Schreibmaschine oder unter Verwendung von Vordrucken gesehen. Aber selbst bei einer vollständig handgeschriebenen Bewilligung wäre es eine andere Handschrift und möglicherweise/vermutlich leserlicher.

  • Das ist völlig richtig und hat mir auch schon gelegentlich geholfen.

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  • Bisschen off Topic, aber mal aus Interesse: werden die Grundbücher bei euch nicht ohnehin zeitnah umgeschrieben bzw. sind es schon? Oder bin ich hier nur verwöhnt, weil das in Ba-Wü (offiziell vollständig, aber da liegen sicher noch Leichen rum) seit Ende letzten Jahres erledigt ist?


    Wir sollen es im Hinblick auf das DaBaG tun. Mancherorts ist aber aus personellen Gründen nicht daran zu denken. So auch bei uns, mit ziemlich realistischer Einschätzung, dass sich mindestens die nächsten zwei Jahre schon mal nichts zum Guten ändern wird.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Und das in dem Sonnenland, das ja ach so erfolgreich die Federführung des Projektes innehat... :ironie: (nur zur Sicherheit)

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