Hallo,
der Betreuungsrichter hat bei Einrichtung der Betreuung u.a. einen Steuerberater für "Vermögenssorge im geschäftlichen Bereich" und eine Rechtsanwälting für die "Vermögenssorge im privaten Bereich" bestellt. Der Betreute muss ein Geschäft haben. Näheres weiß ich noch nicht. Mir liegt auch noch kein Vermögensverzeichnis vor.
Was haltet ihr von dieser Teilung der Vermögenssorge?